Für das Jahr 2012 wird keine neue Düsseldorfer Tabelle herausgegeben werden, so gibt das OLG Düsseldorf bekannt. Es gelten daher auch im Jahr 2012 die mit der Tabelle 2011 festgesetzten Unterhaltsbeträge für Unterhaltsberechtigte und die einem Unterhaltsverpflichteten verbleibenden Selbstbehaltssätze fort, weil weder gesetzliche noch steuerliche Änderungen eine Anpassung erfordern.