Der Deutsche Bundestag hat am 09. Juni 2011 das Steuervereinfachungsgesetz 2011 beschlossen, das überwiegend aber erst ab 2012 gilt. Der interessanteste Punkt für Eltern ist der Wegfall der Einkommensprüfung des Kindes für den Bezug des Kindergeldes.
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Keine Einkommensprüfung mehr für volljährige Kinder
Als bedeutendste Vereinfachung ist der Wegfall der Einkommensprüfung bei in Ausbildung befindlichen Kindern ab 18 Jahren. Bisher erhielten Eltern kein Kindergeld bzw. keinen Kinderfreibetrag mehr, wenn die Einkünfte und Bezüge des Kindes den Grenzbetrag von 8.004 EUR pro Jahr überstiegen.
Diese Einkommensprüfung fällt ersatzlos ab 2012 weg. Kinder unter 25 Jahren, die sich in einer ersten Berufsausbildung oder in einem Erststudium befinden, werden ab 2012 ohne weitere Voraussetzungen stets als Kind berücksichtigt.
Bei einer zweiten Ausbildung fallen Kindergeld bzw. Kinderfreibeträge nur weg, wenn das Kind neben der Ausbildung noch eine Erwerbstätigkeit von über 20 Wochenstunden ausübt. Der Verzicht auf die Prüfung der Einkünfte und Bezüge von Kindern führt insbesondere bei den Familienkassen und Finanzämtern zu einer deutlichen Arbeitsentlastung. Für die Eltern entfallen die Nachweispflichten. Zudem erhalten sie künftig noch Kindergeld für Kinder in bezahlten Ausbildungsgängen (z.B. Azubis im dritten Lehrjahr) oder für Kinder, die während ihres Studiums Ferien- oder Nebenjobs annehmen oder z.B. eine Halbwaisenrente beziehen.
Eine weitere Änderung betrifft die Betreuungskosten für Kinder unter 14 Jahren
Ab 2012 können Betreuungskosten für alle Kinder unter 14 Jahren bei den Sonderausgaben abgezogen werden. Außer dieser Altersgrenze fallen alle bisherigen Voraussetzungen weg. Auch die bisherige Unterscheidung zwischen berufsbedingten und nicht berufsbedingten Betreuungskosten entfällt. Abziehbar sind 2/3 der Kosten, maximal 4.000 Euro pro Kind.
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