Haushaltsfreibetrag -
Änderung der Lohnsteuerkarte 2002
Mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes und zur Änderung von Steuergesetzen wurde geregelt, dass § 32 Abs. 7 Satz 6 EStG rückwirkend mit Wirkung vom 01.01.2002 entfällt. Damit ist es für die Gewährung des Haushaltsfreibetrags ab 2002 nicht mehr erforderlich, dass der Arbeitnehmer bereits in 2001 die Voraussetzungen für die Gewährung des Haushaltsfreibetrags erfüllt haben muss.