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Änderungen beim Wohngeld, Wohngeldreform zum 1. Januar 2009

Zur wirtschaftlichen Sicherung des angemessenen und familiengerechten Wohnens wird Wohngeld  als "Mietzuschuss" für Mieter von Wohnraum und als "Lastenzuschuss" für Eigentümer eines Eigenheims gezahlt.

Seit Oktober 2008 ist das Wohngeld erhöht worden. Heizkosten
werden abhängig von der Wohnfläche pauschal in die Mietkosten eingerechnet und die Miethöchstbeträge und die Einkommensgrenzen sind ebenfalls um jeweils 10 Prozent angehoben worden. Nach dem neu gestalteten Gesetz werden nun Heizkosten pauschal in Höhe von 50 Cent pro Quadratmeter normierter Wohnfläche als Teil der Miete berücksichtigt.






Wenn das Einkommen sinkt, springt häufig das Wohngeldamt mit einem Mietzuschuss ein. Die Höhe des Wohngelds richtet sich nach der Familiengröße, dem Einkommen, der Mietbelastung und dem Wohnort. Empfänger von Transferleistungen (Sozialhilfe, Arbeitslosengeld 2, Sozialgeld) sind vom Wohngeld ausgeschlossen! Seit Januar 2009 gelten beim Wohngeld günstigere Regeln.

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur monatlichen Miete oder den Ausgaben für ein selbst bewohntes Eigenheim. Es wird bei Bedürftigkeit in der Regel für einen Zeitraum von zwölf Monaten bewilligt und kann dann immer wieder erneut beantragt werden.

Ein Antrag auf Wohngeld kann sich für Durchschnittsfamilien mit drei Kindern bis zu einem Einkommen von 3190 Euro lohnen. Bei zwei Kindern sind es 2790 Euro. Diese Werte gelten für Regionen mit sehr hohen Mieten wie für München und Stuttgart. In ländlichen Regionen gelten niedrigere Sätze. Antragsteller können vorab ihren voraussichtlichen Wohngeldanspruch unter biallo.de/wohngeldrechner kalkulieren.

Einige Menschen, die sich in finanzieller Not befinden, beantragen ungern Hartz IV. Sie können aber gegebenenfalls auch auf Hatz IV verzichten und stattdessen Wohngeld beantragen. Unter Umständen haben sie dann zwar einige Taler weniger zur Verfügung, sie entgehen aber so der umfassenden Kontrolle durch die Hartz-IV-Ämter.

"Im Zweifel lieber früher als später einen Antrag stellen", sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Wohngeld gibt es nämlich immer erst ab dem Monat der Antragstellung. Eine Sonderzahlung ist unter Umständen noch zu erhalten wenn Sie den Antrag vor März 2009 stellen, so ist möglich noch den Heizkostenzuschuss für den Winter 2008/09 zu erhalten.

Die Höhe des Wohngeldes wird in der aktuellen Wohngeldtabelle bestimmt. Die Tabelle, sowie weitere Informationen zur Ermittlung des Wohngeldes finden Sie bei der Bundesregierung.

Ratschläge und Hinweise zum Wohngeld 2009






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