Zur wirtschaftlichen Sicherung des angemessenen und familiengerechten Wohnens wird Wohngeld als "Mietzuschuss" für Mieter von Wohnraum und als "Lastenzuschuss" für Eigentümer eines Eigenheims gezahlt.
Seit Oktober 2008 ist das Wohngeld erhöht worden. Heizkosten werden abhängig von der Wohnfläche pauschal in die Mietkosten eingerechnet und die Miethöchstbeträge und die Einkommensgrenzen sind ebenfalls um jeweils 10 Prozent angehoben worden. Nach dem neu gestalteten Gesetz werden nun Heizkosten pauschal in Höhe von 50 Cent pro Quadratmeter normierter Wohnfläche als Teil der Miete berücksichtigt.