Auch Hartz-IV-Empfänger und andere Geringverdiener müssen nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster die volle Hundesteuer bezahlen. Dies entschieden in der vergangenen Woche die Oberverwaltungsgerichte (OVG) in Münster (Az.: 14 A 3020/08 und 14 A 3021/08)