Das Bundeskriminalamt warnt vor einer neuen Schadsoftware die infizierte Computer sperren würde und ein sogenanntes Popup Fesnster mit den Logos des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Gesellschaft für Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) angezeigt. Es folgt dann eine Behauptung, dass die Funktion des Computers „aus Gründen unbefugter Netzaktivitäten ausgesetzt worden" sei. Zur Untermauerung der Anschuldigungen werden angebliche Gesetzesvorschriften zitiert, deren Verletzungen Ursache für die Sperrung sein sollen. Es wird auch ein Foto eingeblendet, dabei handelt sich nach Einschätzung des Bundeskriminalamtes um eine jugendpornografische Darstellung. Im weiteren Text wird behauptet, dass „die Wiedergabe von pornografischen Inhalten mit Minderjährigen festgestellt" worden sei.