Das Neuste von der Presseveranstaltung des OLG Düsseldorf zu den Unterhaltrechtlichen Leitlinien Düsseldorf 2005 Vorgetragen von Jürgen Soyka (Familiensenat) |
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Ø Der Unterhalt wurde um 2,5 % angehoben, im Gegensatz dazu wurden dieser im Jahr 2003 um 6% angehoben.
Ø Der Studentenunterhalt wird von 600,- ¤ auf 640,- ¤ angehoben. Obwohl BaföG nicht angeglichen wurde.
Ø Bei der Erhöhung wurden der Steigerung der letzten 2 Jahre Rechnung getragen, gleichfalls wurde Harz IV berücksichtigt.
Ø Die Selbstbehaltsätze wurden gleichfalls angehoben von 840,- ¤ auf 890,- ¤ für Erwerbstätige und von 730,- ¤ auf 770,- ¤ für Erwerbslose für minderjährige Kindern.
Ø Für volljährige Kinder die nicht mehr bei den Eltern wohnen und nicht mehr die Schule besuchen wurde der Selbstbehalt von 1000,- ¤ auf 1100,- ¤ angehoben.
Ø Der Selbstbehalt des Kindes für seine bedürftigen Eltern beträgt jetzt mindestens monatlich 1400,- ¤ vorher 1.250,- ¤.
Ø Bei der Erhöhung wurden der Steigerung der letzten 2 Jahre Rechnung getragen, gleichfalls wurde Harz IV berücksichtigt.
Ein wichtiger Punkt dabei das in der Regel die Tabelle für zwei Jahre erlassen wird in diesem Fall aber vermutlich nur für ein Jahr weil Änderungen im Familienrecht geplant sind. (Unter anderem die Rangfolge soll verändert werden, so sollen Kinder eheliche und uneheliche noch weiter angeglichen werden. Diese Gesetzesänderungen sollen im Januar verabschiedet werden und die Tabellen dann zum Sommer geändert werden.)
Hier die ganze Düsseldorfer Tabelle 2005
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