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Elterngeld 2013 das ändert sich

Mit dem 1. Januar 2013 wird das Elterngeldgesetz geändert. Kernpunkt des neuen Gesetzes ist die abgewandelte Berechnung des Elterngeldes anhand des Bruttoeinkommens. Bisher wurde vom Nettoeinkommen für die Berechnung ausgegangen.Bei der Einkommensermittlung wird es eine pauschalierte Ermittlung der Abzüge für Steuern und Abgaben geben.

 

 

 





 

Die Gewinnermittlung aus selbständiger Arbeit und aus Land- und Forstwirtschaft werden jetzt mittels des Steuerbescheides des letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraums vor der Geburt des Kindes nachgewiesen. Die Ermittlung des Einkommens während des Elterngeldbezuges wird weiter anhand der Einnahmen- und Überschuss-Rechnungen ermittelt werden., Betriebsausgaben werden pauschal mit 25 % auf die Einnahmen angesetzt.

 

Die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld wird für Kinder die ab dem 1.1. 2013 geboren werden weiter aus der Lohn- und Gehaltsbescheinigung des steuerpflichtigen Bruttoeinkommens entnommen. Pauschal mit 21 % werden Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen.

 

Mindestens sieben Monate vor dem Geburtstermin muss eine evtl. Steuerklasse geändert werden damit diese berücksichtigt werden kann. Der Gesetzgeber prüft welche Steuerklasse im vorangegangenen Jahr länger vor lag.

 

Die Gesetzesänderungen gelten ab 1. 01.2013.

 

 

Änderungen im Elterngeldgesetz:

Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs

 

 

 

 

Alles zum Elterngeld

 

Elterngeldgesetz ab 2013

 

 

 

 

 






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