Mit dem 1. Januar 2013 wird das Elterngeldgesetz geändert. Kernpunkt des neuen Gesetzes ist die abgewandelte Berechnung des Elterngeldes anhand des Bruttoeinkommens. Bisher wurde vom Nettoeinkommen für die Berechnung ausgegangen.Bei der Einkommensermittlung wird es eine pauschalierte Ermittlung der Abzüge für Steuern und Abgaben geben.