Eine Mutter klagte bis vor dem Bundesverfassungsgericht auf die Zahlung des Elterngeldes in Maximalhöhe, Sie fühlt sich benachteiligt in Ihren Grundrechten auf Gleichheit sowie auf Schutz und Förderung von Ehe und Familie, wenn sie "nur" den Mindestbetrag in Höhe von 300,-€ erhält. Mehrkindfamilien in denen ein Ehepartner, für die Kinder zuhause bleibt werden ihrer Meinung nach benachteiligt.