Der Bundestag hat heute das Konjunkturpaket II beschlossen in dem auch der einmalige Kinderbonus von 100 Euro pro Kind enthalten ist.
Während mit der Zustimmung des Bundestages gerechnet wurde, ist der Ausgang der Abstimmung des Bundesrates in einer Woche noch offen.
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Der Bundesrat wird am 20 Februar über den Gesetzentwurf abstimmen. Anders als im Bundestag braucht der Bundesrat auch die Zustimmung der Opposition. Länder, die in einer Koalition geführt werden, könnten sich bei Nichteinigung im Bundesrat der Stimme enthalten.
Die FDP, Teile der CSU und auch die Grünen wollen noch Änderungen durchsetzen, daher könnte es bei einer Nichteinigung noch dazu kommen das der Gesetzentwurd zum Konjunkturpaket II von Bundesrat nicht beschlossen wird.
Eine Frage die sich alle Stellen ist, wird der Kinderbonus auf Sozialleistungen oder den Barunterhalt angerechnet.
In Artikel 5 des "Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland" wird geregelt das der nach § 66 Absatz 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes und § 6 Absatz 3 des Bundeskindergeldgesetzes zu zahlende Einmalbetrag ist bei Sozialleistungen, deren Zahlung von anderen Einkommen abhängig ist, nicht als Ein- kommen zu berücksichtigen.
Somit ist klar das keine Anrechnung auf AlgII und anderen Sozialleistungen erfolgt.
Weiter ist geregelt das der Einmalbetrag nicht die Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz mindert. Also auch die Unterhaltsvorschuss bekommen weil der Barunterhaltspflichtige Elternteil nicht Leistungsfähig ist erfahren keine Anrechnung und haben somit den vollen Bonus zur Verfügung.
Wie es beim Barunterhalt ausschaut den der Unterhaltspflichtige Elternteil zahlt ist noch nicht ganz Klar. Aber die überwiegende Meinung ist das hier durchaus eine Anrechnung des Kinderbonus gegeben sein muss da allen Eltern der Bonus gleichermaßen zusteht. Somit währe der Kinderbonus einmalig zur Hälfte auf den Barunterhalt anzurechnen.
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