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Erziehung ohne Gewalt
Das Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung trägt erste Früchte. Das Bundesministerium für Justiz hat im Oktober 2005 eine erste Bilanz veröffentlicht. Bereits fünf Jahre nach seinem Inkrafttreten des Gesetzes zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung zu einem Bewusstseinswandel in der Bevölkerung geführt.



Bundesjustizministerin Brigitte Zypries sagte der Europäischen Fachtagung „Gewaltfreie Erziehung“ vor Wissenschaftlern, Praktikern und Experten: „Unsere Gesellschaft muss alles dafür tun, dass Kinder in Liebe und Fürsorge aufwachsen können. Schläge und Ohrfeigen in der Erziehung zerstören das Urvertrauen eines Menschen schon zu Beginn seines Lebens. Ich bin daher sehr froh, dass sich das Ideal einer gewaltfreien Erziehung in der Praxis immer weiter durchsetzt“. Das Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung wurde im November 2000 im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert und damit jede Art körperlicher oder seelischer Gewalt gegenüber Kindern verboten.

Bei der Tagung stellte Bundesjustizministerium Zypries eine aktuelle Studie vor, die Prof. Dr. Kai-D. Bussmann im Auftrag des Ministeriums durchgeführt hat. Dafür wurden Eltern, Kinder, Jugendliche und Mitarbeiter von Beratungseinrichtungen befragt. Demnach deckt sich die Erziehungseinstellung der Eltern immer mehr mit dem dort verankerten gesetzlichen Leitbild. So halten Eltern, die das Gewaltverbot kennen, die gewaltfreie Erziehung heute zu 95% für ein erstrebenswertes Ideal. (Anmerkung: Leider „nur“ 95 %) Sie sind zunehmend davon überzeugt, dass sie mit Körperstrafen ihren Kindern ein falsches Verhalten beibringen und die Persönlichkeit des Kindes missachten. „Vergleicht man die erzieherische Einstellung zu Körperstrafen und das Rechtsbewusstsein der Eltern im Laufe der Zeit, so zeigt sich ein bemerkenswerter Wandel“, sagte Zypries.

Mit der Kenntnis der Gewaltverbotes hat sich die Einstellung der Umwelt geändert, es bestehen deutlich weniger Zweifel sich einzumischen. Kaum jemand würde den Verdacht einer körperlichen Misshandlung noch ignorieren. Der Wandel im Rechtsbewusstsein lässt auf weitere positive Wandlungen hoffen und dieses spiegelt sich dann auch im alltäglichen Erziehungsalltag wieder.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch war Gewalt lange Zeit als Erziehungsmittel akzeptiert. Im Jahr 1900 war dort verankert, dass der Vater „kraft des Erziehungsrechtes angemessene Zuchtmittel gegen das Kind anwenden“ durfte. Dieses gesetzliche Züchtigungsrecht wurde zwar 1957 abgeschafft, galt gewohnheitsrechtlich aber fort. 1979 begannen die Diskussionen um ein ausdrückliches Gewaltverbot – 21 Jahre später konnte es schließlich in Kraft treten. Die Kurzfassung der Studie von Prof. Dr. Bussmann finden Sie unter www.bmj.bund.de/bussmann.

Interessante Vergleiche der Ansichten von Eltern und Jugendlichen vor fünf Jahren und heute werden aufgezeigt. Wo fängt Gewalt an? Die Studie zeigt deutlich eine Sensibilisierung gegenüber Gewalt in der Erziehung, ebenso wie die zunehmende Annahme von Erziehungshilfen in den unterschiedlichsten Formen.

Aus der Pressemitteilung des Referats Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz






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