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Familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls
Vernachlässigte und misshandelte Kinder brauchen die Hilfe von allen und eben auch vom Staat. Die frühzeitige Einschaltung der Familiengerichte bei Gefährdung des Kindeswohls ist seit letzen Jahr eher möglich. So wird der Schutz gefährdeter Kinder verbessert.






Die Expertengruppe "Familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls"
hatten
einige Vorschläge unterbreitet, um die familiengerichtliche Praxis zu verbessern und unsere Kinder so besser zu schützen.  In Bezug auf diese Vorschläge wurden familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls erarbeitet. Dieses Gesetz ist seit 12. Juli 2008 in Kraft.

 

Es wird das frühzeitige Einschaltung des Familiengerichts gefordert und so ein gerichtliches Verfahren zur Verfügung gestellt, das schnellen und effektiven Kindesschutz gewährleistet.

Laut Unicef sterben in Deutschland jede Woche zwei Kinder an den Folgen von Vernachlässigung oder Misshandlung. Etwa 5-10 % aller Kinder unter 6 Jahren werden vernachlässigt. In Berlin hat der Kindernotdienst allein im vergangenen Jahr 60 Kinder in Obhut genommen, die noch kein Jahr alt waren. Das waren doppelt so viele wie im Jahr zuvor. Diese Zahlen sind besorgniserregend.

 

Die Bundesregierung fördert daher den Aufbau von leistungsfähigen sozialen Frühwarnsystemen.
Sie  haben das Aktionsprogramm „Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme“ entwickelt. Der Bund stellt hierfür zehn Millionen Euro bereit. Im Rahmen dieses Aktionsprogramms ist u.a. das „Nationale Zentrum Frühe Hilfen“ eingerichtet worden. Das Zentrum organisiert den Erfahrungsaustausch zwischen den Berufsgruppen, die am Kindesschutz beteiligt sind. Es unterstützt sie dabei, Risiken für Kleinkinder früher zu erkennen und dann adäquate Hilfen bereitzustellen.
Der Früherkennung dienen auch die ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen – bekannt als U1-U9. Die Bundesregierung fördert die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen. Im 1. Lebensjahr des Kindes lassen die allermeisten Eltern diese Untersuchungen noch durchführen. Ab dem zweiten Lebensjahr sinkt die Teilnahmequote dann aber deutlich.



 

Das Kindschaftsrecht

Überblick über die wichtigsten Bereiche des Kindschaftsrechts.





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