Nach derzeitiger Gesetzeslage dürfen Kinder aus Hartz IV Familien aufgrund strenger Zuverdienst-Regeln nur einen Teil ihres Ferienjob-Lohnes behalten. Liegt das Gehalt zwischen 100 und 800 Euro werden 80 Prozent beziehungsweise bei einer Höhe von 800 bis 1000 Euro sogar 90 Prozent auf die Sozialleistungen der jeweiligen Bedarfsgemeinschaft angerechnet.