Am Mittwoch hat das Bundeskabinett beschlossen, das sich der Bund ab Januar 2008 mit vier Milliarden Euro am Bau,sowie den Betrieb, von Betreuungseinrichtungen für Kleinkinder beteiligen werde.
Dazu haben Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) und Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) eine Vereinbarung mit den Bundesländern abgeschlossen, wonach die Krippenplätze ab 2013 von derzeit 200 000 auf 750 000 aufgestockt werden sollen.
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Die Einführung eines Rechtsanspruches auf einen Krippenplatz - oder einen Betreuungsplatz bei einer Tagesmutter - ab 2013 ist Bestandteil des Beschlusses. Für 2008 kündigten beide Bundesminister die dazu notwendige Änderung im Sozialgesetzbuch an, welcher die Länder im Bundesrat zustimmen müssten.
Der Bund kündigte an, er werde seine Zusage zur laufenden Finanzierung des Betriebs von Krippen ab 2009 zurückziehen, sollten die Länder ihre Zustimmung zur Gesetzesänderung verweigern.
Bayrische Politiker halten ihre Forderung aufrecht, den Anspruch auf Krippeplätze an eine Einführung von Betreuungsgeld für Eltern zu knüpfen, welche ihre Kinder zuhause erziehen und betreuen. Im Bundesrat sei hierfür bisher aber keine Mehrheit erkennbar.
Peer Steinbrück will in diesem Jahr ein Sondervermögen von 2,15 Milliarden Euro zur Finanzierung der vier Milliarden Euro Bundeshilfe bilden. Zu je einem Drittel wollen Länder und Kommunen diese Maßnahme mittragen.
Ab 2009 will der Bund einen Betriebskostenzuschuß von jährlich 1,85 Milliarden Euro für die Krippenplätze zahlen. Nach 2013 rechnet der Bund mit laufenden Zuschüssen von ca 770 Millionen Euro jährlich.
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