Geschiedene Eltern sollen sich Wohnrecht der Kinder teilen.
In der belgischen Kammer wurde ein Gesetzesvorschlag verabschiedet
der das Wohnrecht der Kinder aus geschiedenen Ehen in der Regel zu gleichen Teilen auf beide Eltern verteilt werden soll.
Bisher entschied ausschließlich ein Richter über das
Wohnrecht für die Kinder und meistens erhielt die Mutter dieses Recht
zugesprochen. Wenn nun bei einer Scheidung keine Einigung getroffen wird
sollen beide Eltern zu gleichen teilen das Wohnrecht erhalten und für die
Erziehung verantwortlich gemacht werden.
Die Richter sind nicht verpflichtet das geteilte Unterkunftsrecht auszusprechen , aber
sie sollen es bevorzugen. Anders als in Deutschland ist dieses kein reines 50/50 Wechselmodell sondern soll dynamisch an die Bedingungen in den jeweiligen Familien angepasst werden. Auch anders als in Deutschlang wird es eine fliesende Unterhaltsregelung geben. Wenn in Deutschland nur geringfügig von der50/50 Regelung abgewichen wird, muss der Elternteil der das Kind nur geringfügig weniger bei sich hat gleich vollen Kindesunterhalt an den anderen Elternteil zahlen. In Belgien wird es ein Grundbedarf für das Kind geben wovon jeder Elternteil seinen Teil finanzieren muss. Weicht man nun auf eine 60/40 Regelung aus muss der Elternteil auch nur prozentual angepassten Unterhalt zahlen.
Diese Regelung läst weit aus mehr Flexibilität zuund das belgische Familienrecht gilt alsdas zur Zeit theoretische modernste Familienrecht der Welt.