Gleichstellung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft, so hat das Bundesverfassungsgericht am 21. Juli 2010 entschieden (1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07). Die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz ist verfassungswidrig.