Zuzeit ist es bei Hartz IV Beziehenrn so geregelt, das Kinder aus Hartz IV Familien nur einen Teil des Frienjob- Lohnes ohne Anrechnung behalten dürfen. Nur 100,- € sind anrechnungsfrei, das weitere Einkommen wird zu einem bestimmten Prozentsatz, auf den ALG II Bezug der Bedarfsgemeinschaft angerechnet.