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Hartz IV; Zur Anrechenbarkeit des Einkommens beim Ferienjob

Zuzeit ist es bei Hartz IV Beziehenrn so geregelt, das Kinder aus Hartz IV Familien nur einen Teil des Frienjob- Lohnes ohne Anrechnung behalten dürfen. Nur 100,- € sind anrechnungsfrei, das weitere Einkommen wird zu einem bestimmten Prozentsatz, auf den ALG II Bezug der Bedarfsgemeinschaft angerechnet.






Die Rheinische Post schreibt dazu nun, dass Hartz IV Kindern unter Umständen ab den nächsten Sommerferien einen höheren Anteil des Ferienjobslohnes für sich behalten dürfen. Bei der derzeitigen Regelung ist es dabeii unerheblich ob und das das Einkommen des Jobs steuerfrei ist.  “Eine Mög­lich­keit könnte sein, bei Schü­lern nicht von einem mo­nat­li­chen Frei­be­trag aus­zu­gehen, son­dern einen Jah­res­be­trag von bei­spiels­weise 2.000 Euro in Be­tracht zu ziehen”, erklärte der Bundestagsabgeordnete Johannes Vogel (FDP) gegenüber der RP.


Für die Kinder ist es entscheidend, dass diese Regelung noch vor den Sommerferien beschlossen wird.


Die entsprechende Regelung ist ab 1. Juni 2010  durch die Dritte Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld- Verordnung in Kraft.

Einkommen durch Ferienjob bis 1200,- € im Jahr anrechnungsfrei









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