Heimlicher Vaterschaftstest nur zur privaten Verwendung
Der BGH hat entschieden, dass Vaterschaftstest, die ohne Zustimmung des Sorgeberechtigten durchgeführt wurden, kein Anfechtungsgrund vor Gericht darstellen. Dafür muss man(n) andere Gründe anführen.
Was ändert sich dadurch ?
Es ändert sich nichs, in den meisten Fällen wurden auch bisher heimliche Tests nicht als Beweismittel zugelassen, da in der Regel nicht nachgewiesen werden kann von wem die Proben stammen. Was soll nun jemand machen der einen heimlichen Test gemacht hat und der zeigt, dass er nicht der Vater ist. Derjenige ist nun gezwungen, die Mutter vor Gericht zu denunzieren damit das Gericht einen neuen, beweiskräftigen Test beauftragt. Der Mann kann aber beruhigt sein, da der Verlierer diesen Test zahlen muss( er weiss ja bereits was herrauskommt). Dieses Urteil zwingt also nur die Männer dazu, ihre Frauen vor Gericht blosszustellen. Denn nach einer klaren Aussage des Mannes in Form von " Sie hat es mir wo wir aleine waren im Streit gesagt, dass ich mir nicht so sicher sein soll, der Vater zu sein". Hiermit hat der Mann einen begründeten Verdacht und das Gericht muss in der Regel einen neuen Test beantragen. Also wird dieses Urteil nur dafür sorgen, dass noch mehr "Schmutzwäsche" vor Gericht gewaschen wird. Die Richter haben hier wenig Weitsicht gezeigt, denn würde man so einen heimlichen Test als Anfechtungsgrund gelten lassen und würde dann noch einen gerichtlichen machen, wäre der Sicherheit auch genüge getan.
TreffpunktEltern empfindet solche Urteile, die den Vater zwingen, die Mutter schlecht zu machen, als nicht erstrebenswert.