Änderung des Personenstandsgesetzes § 67 und § 67a
Das Recht der Eheschließung ist grundlegend verändert worden. Man kann sich ab 1.Januar 2009 kirchlich trauen lassen ohne sich vorher beim Standesamt das Ja-Wort gegeben zu haben. Die Neuregelung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Dies ergibt sich aus dem neu gestalteten Personenstandsgesetz. Selbst wenn das Paar nicht beabsichtigt sich auch staatlich trauen zu lassen können die Geistlichen die Heiratswilligen kirchlich verbinden.