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Hochzeit ab 01.01.2009 auch ohne Standesamt möglich

Änderung des Personenstandsgesetzes § 67 und § 67a

 

Das Recht der Eheschließung ist grundlegend verändert worden. Man kann sich ab 1.Januar 2009 kirchlich trauen lassen ohne sich vorher beim Standesamt das Ja-Wort gegeben zu haben. Die Neuregelung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Dies ergibt sich aus dem neu gestalteten Personenstandsgesetz. Selbst wenn das Paar nicht beabsichtigt sich auch staatlich trauen zu lassen können die Geistlichen die Heiratswilligen kirchlich verbinden.

 

 






Seit Einführung der Zivilehe in Deutschland 1875 waren Priester bestraft worden, wenn sie eine Hochzeit in der Kirche vor der standesamtlichen Eheschließung durchführten.

 

Rechtlich verbindlich ist dieser Bund fürs Leben dann allerdings nicht. Das bedeutet: kein Unterhalt, kein Erbrecht, keine Steuervorteile, keine Schutzvorschriften beim Scheitern der Ehe. Erklärungen zur Namensführung, die an eine gültige Ehe gebunden sind, haben nur bei standesamtlicher Trauung rechtlichen Bestand.

 

Die Kirchen sind nicht erfreut über diese Entwicklung. Die kirchliche Trauung ist in der evangelisch-reformierten Kirche auch weiterhin an eine rechtsgültige Eheschließung gebunden.

 

Gut zu wissen:

Nach dem neuen ab 01. Januar 2009 in Kraft tretenden Personenstandsgesetz §§ 67 und  67a bleibt der Anspruch der bisher erworbenen Witwenrente bestehen. Die Ansprüche aus der Witwenrente der vorherigen Ehe entfallen nicht mehr mit einer erneuten Heirat.








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