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Höherer Unterhalt ab 2010

Am 09.11.2009 hat die Bundesregierung im Kabinett das Wachstumsbeschleunigungsgesetz

beschlossen.

In diesem Gesetz wird auch die Erhöhung des Kinderfreibetrages und des Kindergeldes geregelt.

TreffpunktEltern.de hatte schon gleich nach Abschluss der Koalitionsverhandlungen bei den Regierungsparteien angefragt wie sie sich die Erhöhung des Kinderfreibetrages konkret vorstellen und auf die Gefahr hingewiesen das es bei einer Erhöhung des sächlichen Existenzminimum in Zukunft noch mehr leistungsunfähige Barunterhaltspflichtige Eltern geben wird.





Nach dem Gesetzentwurf vom 09.011.2010 soll das sächliche Existenzminimum von 1.932 Euro auf 2.184 Euro angehoben werden.


Der Mindestunterhalt nach § 1612a Abs. 1  des minderjährigen Kindes wird seit dem 01.01.2008 aus dem sächlichen Existenzminimum des Kindes berechnet.



§ 1612a Mindestunterhalt minderjähriger Kinder

(1) Ein minderjähriges Kind kann von einem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, den Unterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts verlangen.Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem doppelten Freibetrag für das sächliche Existenzminimum eines Kindes (Kinderfreibetrag) nach § 32 Abs. 6 Satz 1des Einkommensteuergesetzes. Er beträgt monatlich entsprechend dem Alter des Kindes


1. für die Zeit bis zur Vollendung des sechsten

Lebensjahrs (erste Altersstufe)87 Prozent,


2. für die Zeit vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahrs (zweite Altersstufe)100 Prozent, und


3. für die Zeit vom 13. Lebensjahr an (dritte Altersstufe) 117 Prozenteines Zwölftels des doppelten Kinderfreibetrags.


(2) Der Prozentsatz ist auf eine Dezimalstelle zu begrenzen; jede weitere sich ergebende Dezimalstelle wird nicht berücksichtigt. Der sich bei der Berechnung des Unterhalts ergebende Betrag ist auf volle Euro aufzurunden.


(3) Der Unterhalt einer höheren Altersstufe ist ab dem Beginn des Monatsmaßgebend, in dem das Kind das betreffende Lebensjahr vollendet.



Das bedeutet das der Mindestbarbedarf des Kindes also der Betrag der in der ersten Einkommenstuffe der Düsseldorfer Tabelle genannt ist sich wie folgt verändern würde.


In der ersten Altersstufe ( 0 – 5 Jahre) von 281 Euro auf 317 Euro.

In der zweiten Altersstufe (6 – 11 Jahre) von 322 Euro auf 364 Euro.

In der dritten Altersstufe (12 – 18 Jahre) von 377 Euro auf 426 Euro.


Gleichzeitig wird das Kindergeld erhöht, dieser hat Einfluss auf den Unterhaltsbetrag der gezahlt werden muss.


Das Kindergeld soll nach dem Gesetzentwurf wie folgt steigen:


Für das erste und zweite Kind auf 184 Euro

Für das dritte Kind auf 190 Euro

Für das vierte und jedes weitere Kind auf 215 Euro



Das Kindergeld wird zur Deckung des Bedarfs des Kindes verwendet und daher hälftig auf den Unterhalt angerechnet.


Nach dem Gesetzentwurf würden sich für die ersten beiden Kinder und der ersten Einkommenstuffe die Zahlbeträge zum Unterhalt wie folgt erhöhen.



In der ersten Altersstufe ( 0 – 5 Jahre) von 199 Euro auf 225 Euro. (+13,1%)

In der zweiten Altersstufe (6 – 11 Jahre) von 240 Euro auf 272Euro.(+13,3%)

In der dritten Altersstufe (12 – 18 Jahre) von 295 Euro auf 334Euro.(+13,2%)



Das würde bedeuten, dass jeder Unterhaltspflichtige eine Erhöhung des Unterhalts von rund 13 % hin zu nehmen hätte.


Diese Erhöhung ist nicht nur in der momentanen Wirtschaftskrise eine Zumutung und sie wird noch mehr Barunterhaltspflichtige an die Grenzen der Leistungsfähigkeit bringen.


Es ist damit zu rechnen das immer mehr sich die Gerichte mit der Frage der Leistungsfähigkeit von Unterhaltszahlenden Eltern beschäftigen müssen, da es dem Normalverdiener immer schwerer fallen wird 

die Steigerungen des Kindesunterhalts in den letzten Jahren auf zu fangen.


Die Idee der Bundesregierung die sie zu solch einem Gesetzentwurf hinreisen lies scheint eindeutig. Die Bundesregierung will das was sie den besser Verdienenden zusätzlich gibt, durch Einsparungen in den Sozialkassen wieder reinholen. Denn gerade die sozialschwachen werden von einer Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages nicht profitieren und auch der Kindesunterhalt wird bei sozialschwachen Alleinerziehenden voll auf deren Sozialeitungen angerechnet.


Zeigt die Schwarz-Gelbe Regierung nach allem  vollmundigen Versprechungen nun ihr wahres Gesicht?


Download Gesetzentwurf









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