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Hyperaktivität durch künstliche Farbstoffe

Azofarbstoffe sind synthetische Farbstoffe und ab Juli 2010 müssen kunterbunte Süßigkeiten, die diese Farbstoffe beinhalten, Warnhinweise tragen. Mit „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen“ müssen Lebensmittel die die sogenannten Azofarbstoffe enthalten gekennzeichnet sein. Auch in Margarine, Marmelade, Obstkonserven, Speiseeis und Softdrinks sind diese Farbstoffe unter Umständen enthalten.







Im Einzelnen betrifft es die folgenden Zusatzstoffe:

- Allurarot (E 129)

- Azorubin (E 122)

- Chinolingelb (E 104)

- Cochenillerot (E 124)

- Gelborange S (E 110)

- Tartrazin (E 102)


Die Lebensmittelproduzenten verwenden Azofarbstoffe, weil sie eine intensive Färbung der Produkte ermöglichen, licht- und säurebeständig sowie hitzestabil sind – und preisgünstig in der Herstellung. Die Farbstoffe stehen allerdings im Verdacht, Allergien auszulösen, Krebs zu erregen und die Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern zu beeinträchtigen.

 

Auch wenn das EU-Parlament sich für ein Verbot dieses Färbemittel eingesetzt hatte, hat die europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde Efsa kein generelles Verbot ausgesprochen, sondern nur für eine Kennzeichnungspflicht dieser Lebensmittel.

 

Den Verbrauchern bleibt nur die Zutatenliste kritisch zu prüfen. Der Aufdruck „keine künstlichen Farbstoffe“ gibt Sicherheit. Es gibt Alternativen, die zwar nicht ganz so bunt sind aber dafür unbedenklich.

 

Eltern bleibt nur die Zutatenliste zu prüfen auch wenn diese Warnhinweise oft nur ganz klein aufgedruckt sind. Eine Alternative ist auf Produkte mit Biosiegel zurück zu greifen diese enthalten keine künstlichen Farbstoffe oder Lebensmittel die mit natürlichen Farbstoffen wie Holunder, Rote-Beet-Saft, Spinatextrakt oder Carotinoiden gefärbt sind zu kaufen.

 










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