Kinder brauchen Zuwendung, Freiheit sich zu entwickeln, aber auch verantwortliche Bezugspersonen, die ihnen Regeln vorleben!!. Die Politik muss Rahmenbedingungen schaffen, in denen sich Kinder entfalten und entwickeln können. Das Recht muss die schwächsten Glieder unserer Gesellschaft schützen – Kinder, die sich selbst nicht schützen können", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries aus Anlass des morgigen Weltkindertages. |
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Die Bundesregierung hat seit der Regierungsübernahme 1998 die Bekämpfung der häuslichen Gewalt gegen Frauen und Kinder zu einem Schwerpunkt ihrer Arbeit gemacht.
„Es ist ausgesprochen erfreulich, dass die Gesetze, die wir auf den Weg gebracht haben, Wirkung zeigen und zu dem angestrebten Bewusstseinswandel geführt haben. Gewalt in der Kindererziehung ist zunehmend gesellschaftlich geächtet, und der Grundsatz „wer schlägt, geht", wird in der Praxis umgesetzt. Frauen bleibt nicht mehr nur die Flucht ins Frauenhaus, um sich und ihre Kinder vor gewalttätigen Partnern zu schützen. Jetzt können Schläger dauerhaft aus der Familienwohnung vertrieben werden", unterstrich Brigitte Zypries.
Ein Meilenstein der Gewaltbekämpfung innerhalb von Familien ist das zu Beginn des Jahres 2002 in Kraft getretene Gewaltschutzgesetz. Mit ihm ist der Grundsatz „Der Täter geht, das Opfer bleibt" erstmals umfassend rechtlich verankert worden. Opfer von häuslicher Gewalt können jetzt verlangen, dass ihnen die Wohnung überlassen wird. Gerichte können zudem Belästigungs-, Kontakt- und Näherungsverbote aussprechen. Ersten Angaben der Bundesländer zufolge wird von der neuen Regelung erfreulich oft Gebrauch gemacht. Flächendeckende statistische Daten werden dazu 2004 vorliegen. Erfreulich ist auch die Entwicklung, dass die Polizeien vermehrt die Möglichkeiten nutzen, gegen den Schläger unmittelbar einen „Platzverweis" auszusprechen und ihn bei gewalttätigen Übergriffen sofort aus der Wohnung weisen. So gab es in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2002 beispielsweise 4.894 Wegweisungen durch die Polizei.
Ein weiterer wesentlicher Schritt zur Ächtung der Gewalt gegen Kinder ist das im November 2000 in Kraft getretene Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung. Eine Studie, die die praktischen Auswirkungen dieses Gesetzes untersucht hat, ist zu dem positiven Ergebnis gelangt, dass Gewalt in der Erziehung seit den 90er Jahren deutlich zurückgegangen ist. Nach einer 2002 durchgeführten Befragung berichteten nur noch 3 % der Jugendlichen, dass sie eine „Tracht Prügel" bekommen haben, während es 1992 noch 30 % waren. Bei leichteren Gewaltformen wir Ohrfeigen sank die Häufigkeit von 81 % auf 69 %.
Ein deutlicher Wandel ist auch im Bewusstsein der Eltern zu beobachten. Körperliche Bestrafungen werden von ihnen zunehmend missbilligt. Während im Jahr 1996 noch zwei Drittel der befragten Eltern angaben, dass sie leichte Körperstrafen wie Ohrfeigen als „in Ordnung" empfänden, waren es bei der aktuellen Befragung nur noch 53 %. Schwere Körperstrafen wie Stockschläge oder eine Tracht Prügel billigen nur noch weniger als 2 % der Eltern. Als Ziel, das sie aus pädagogischen Gründen anstreben, nennen über 80 % der befragten Eltern eine möglichst gewaltfreie Erziehung.
Auch die Kindschaftsrechtsreform von 1998 hat sich für die Kinder positiv ausgewirkt. Eine Studie zu den Auswirkungen dieser Reform hat ergeben, dass sich das gemeinsame Sorgerecht der Eltern positiv auf die elterliche Verantwortung nach der Scheidung auswirkt. „Kinder haben vermehrt die Chance, eine enge Beziehung zu beiden Elternteilen zu behalten, die Kommunikation zwischen den Eltern ist besser, es gibt weniger Konflikte und konsensuale Regelungen werden gefördert. Und all das führt zu dem für Kinder ebenfalls bedeutsamen Umstand, dass auch den Unterhaltsverpflichtungen regelmäßiger nachgekommen wird", sagte Brigitte Zypries.
Die Bundesregierung hat aber auch im Bereich des Strafrechts den Schutz von Kindern ausgebaut. Die Koalitionsfraktionen haben einen Gesetzentwurf zur Änderung des Sexualstrafrechts vorgelegt, den der Bundestag bereits verabschiedet hat und der nun dem Bundesrat vorliegt. Mit diesem Gesetzentwurf werden verschiedene Strafdrohungen für den sexuellen Missbrauch von Kindern sowie für die gewerbliche Verbreitung und den Besitz von Kinderpornographie verschärft. Gleichzeitig schließt das Gesetz Lücken in der Strafbarkeit. So ist künftig auch das Anbieten eines Kindes zum sexuellen Missbrauch oder die Verabredung dazu strafbar.
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