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Kinderbetreuungskosten
Nach Plänen der neuen Bundesregierung sollen ab 2006 Betreuungskosten für Kinder bis zum vollendeten 13. Lebensjahr steuerlich absetzbar werden.




Die Planung sieht wie folgt aus:
Bis zum Höchstbetrag von € 4.000,00 jährlich pro Kind ( bei Alleinerziehenden
€ 2.000,00 ) sollen Betreuungskosten steuerlich absetzbar werden, bei Kindern bis zum vollendeten 5. Lebensjahr gilt dies aber erst ab dem 1.001. Euro, d.h., Aufwendungen bis zu € 1.000,00 pro Jahr bleiben hier steuerlich unwirksam. Ganz aktuell ist im Gespräch, dass ab dem zweiten Kind der Betrag nicht erst ab der Grenze von 1.001. gelten soll, bleibt abzuwarten.

Es werden nur Betreuungskosten anerkannt, die wegen der Berufstätigkeit beider Elternteile oder des/der Alleinerziehenden entstehen (Tagesmutter, Hort, Kindergarten, Krippe), wenn ein Elternteil nicht berufstätig ist, soll diese Regelung nicht greifen.

Der jeweilige Höchstbetrag gilt für jedes Kind unabhängig von der Anzahl der Kinder
(z.B. bei 4 Kindern können maximal 4 x € 4.000,00, also € 16.000,00 pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden).
Das Einsparpotential ist damit bei denjenigen Familien am größten, die viele Kinder haben und gleichzeitig durch ein hohes Einkommen eine hohe steuerliche Belastung haben.
Bei Familien oder Alleinerziehenden, die nur über ein geringes Einkommen verfügen und deshalb keine oder nur eine geringe steuerliche Belastung haben, wirkt sich diese Neuregelung entsprechend weniger oder überhaupt nicht aus.

Wie hoch die Entlastungsmöglichkeiten im Einzelnen tatsächlich sind, muss man sich konkret anhand der eigenen persönlichen Verhältnissen selbst ausrechnen.

Laut einem Focus-Online Interview verspricht sich Familienministerin von der Leyen durch die neuen Regelungen ein Ansteigen der offiziellen Kinderbetreuungsangebote und damit neue Arbeitsplätze, sowie eine Entlastung der Sozialkassen durch ein gesteigertes Beitragsaufkommen. Weiterhin sollen durch eine derartige kinderfreundlichere Politik langfristig mehr Familien Anreize finden, Kinder in die Welt zu setzen  und dadurch insgesamt einen Beitrag zur Konjunkturbelebung leisten.

Ab 2007 ist zusätzlich ein einkommensabhängiges Elterngeld geplant, aus dem der erziehende Elternteil im ersten Lebensjahr des Kindes 67% seines letzten Nettoeinkommens, maximal  € 1.800,00 (mindestens € 170,00), erhalten soll.

Fraglich ist bei diesen Regelungen, vor allem zu den Betreuungskosten, wie man eine soziale Gerechtigkeit über von der Steuer absetzbare Beträge erreichen will, da gerade diejenigen, die eine Förderung finanziell am meisten benötigen, eher am wenigsten Steuern zahlen, da das entsprechende Einkommen einfach zu gering ist. Weiterhin bleibt zu fragen, warum gerade für die ersten 5 Lebensjahre eine Freigrenze von € 1.000,00 eingeplant wurde. Begründet wird das damit, dass z.B. Kindergartenkosten, die an die Länder und Kommunen gehen, nicht über Steuerabzugsmöglichkeiten vom Bund zurückerstattet werden sollen.


Ob der Arbeitsmarkt von dieser Regelung profitieren wird, ist mehr als fraglich.
Jeder Betroffene wird sich sehr genau überlegen und im Zweifel einfach ausrechnen müssen, bis zu welcher Höhe Betreuungsaufwendungen überhaupt finanzierbar sind, und ob die dadurch zu erreichenden Steuerspareffekte einen akzeptablen Ausgleich schaffen können.
Soweit sich hier im Einzelfall kein besseres Ergebnis als ohne die Neuregelungen ergibt, wird eben weiterhin die freundliche Nachbarin inoffiziell gegen Unkostenerstattung die Kinderbetreuung übernehmen, wobei die Aufwendungen geringer bleiben, und ein nicht beanspruchter, sofern überhaupt vorhandener Steuervorteil,  wird dann leicht zu verschmerzen sein.

 






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