Ab 1. Januar 2007 gibt es Kindergeld nur noch bis zum 25. Lebensjahr. Es gibt allerdings Übergangsvorschriften die eine Staffelung der Bezugszeiten vorsieht.
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Für Kinder die vor dem 01.01.1982 gebohren wurden besteht weiterhin ein Kindgeldanspruch bis zum vollendeten 27. Lebensjahr.
Für Kinder zwischen dem 02.01.1982 und dem 01.01.1983 geboren besteht ein Kindergeldanspruch bis zum vollendeten 26. Lebenjahr.
Für Kinder die nach dem 01.01.1983 gebohren wurden ist die maximale Bezugsdauer bis zum vollendeten 25. Lebensjahr herrabgesetzt worden.
Kindergeldgesetz
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