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Kindergeld Steuer-sparbuch

Kindergeld für über 18 Jahre, welche Voraussetzung müßen gegeben sein laut "steuer-sparbuch"






Kindergeld: Ja oder Nein? - Diese Frage stellt sich vor allem für Eltern mit Kindern, die älter als 18 Jahre sind. Grund: Während bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres immer Kindergeld bezahlt wird, hängt die Zahlung ab dem vollendeten 18. Lebensjahr von zusätzlichen Voraussetzungen ab. Doch aufgepasst: Häufig lehnen die zuständigen Behörden zu Unrecht das beantragte Kindergeld für die über 18 Jahre alten Kinder ab. Dies belegen eindrucksvoll zahlreiche Urteile der zuständigen Finanzgerichte.


Bei der Gewährung von Kindergeld für Kinder über 18 Jahre sind hauptsächlich drei unterschiedliche Szenarien wichtig:

1. Kinder in der bzw. unmittelbar vor der Berufsausbildung

Für Kinder in der Berufsausbildung bzw. unmittelbar vor einer Berufsausbildung wird Kindergeld bis maximal zum 25. Lebensjahr bezahlt. Dabei sind folgende Fälle abgedeckt:

  • Der Zeitraum der eigentlichen Berufsausbildung (zum Beispiel Lehre, Erststudium) einschließlich des Besuches allgemeinbildender Schulen (zum Beispiel weiterführende Handelsschule, Gymnasium)
  • Die Übergangszeit von maximal 4 Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten (zum Beispiel beim Wechsel zwischen Gymnasium und Studium oder Berufsausbildung)
  • Die Zeiträume, in denen die eigentliche Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann


2. Kinder, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ableisten

Für diesen Zeitraum wird ebenfalls Kindergeld bezahlt, maximal bis zum 25. Lebensjahr des Kindes.


3. Kinder, die arbeitslos sind

Für arbeitslose Kinder, die der deutschen Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen, wird ebenfalls Kindergeld bezahlt, allerdings maximal bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie 21 Jahre alt geworden sind.


von steuer-sparbuch.









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