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Kindergeldrückzahlung für vermisstes Kind

Von der Mutter der seit einem Jahr vermissten Peggy fordert nun das Arbeitsamt das Kindergeld zurück.. Außerdem müsse sich die Mutter auf die Rückzahlung anderer kindbezogener sozialer Zuwendungen und Steuervergünstigungen einstellen, teilte der Sprecher des bayerischen Landesarbeitsamtes mit.







Peggy wurde am 7. Mai 2001 letztmals auf dem Heimweg von der Schule im Frankenwaldstädtchen Lichtenberg gesehen. Danach verliert sich ihre Spur.


1800 Euro sollen die Eltern nun an das Arbeitsamt zurückzahlen.
Die Behörde beruft sich auf Dienstanweisungen und das Einkommenssteuergesetz, der Bundesfinanzhof habe ein solches Vorgehen höchstrichterlich abgesegnet.


Der Sprecher selbst wollte die Summe am Abend weder bestätigen noch dementieren. Fest stehe, dass der Anspruch auf Kindergeld mit dem Tag ende, an dem ein Kind polizeilich als vermisst gemeldet wird. Es gebe nun mal das ,,Gebot der Rechtsstaatlichkeit'; danach sei Kindergeld ein Lastenausgleich. Und Kinder, die nicht mehr zu betreuen seien, stellten auch keine Last mehr im Sinne der Verordnungen dar.

Bei Politikern in Bayern hat das Verhalten des Arbeitsamtes Empörung ausgelöst. Die Forderung, das Kindergeld zurückzuzahlen, müsse auf die Eltern "wie eine behördliche Bestätigung wirken, dass sie ihr Kind nie wieder sehen", sagte Bayerns Familienministerin Christa Stewens (CSU). Der Betrag solle ihnen erlassen werden.

Die Fraktionsvorsitzende der Bündnisgrünen, Christine Stahl, nannte den Vorgang "in dieser tragischen Situation geschmacklos".

(Quelle Südwest Aktiv)








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