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Kinderzuschlag, für manche mehr Geld
Zum Stichtag 1.1.05 hat der Gesetzgeber den Kinderzuschlag eingeführt. Zusätzlich zum Kindergeld können Eltern, mit geringen Einkommen einen Kinderzuschlag erhalten.



Kinderzuschlag: 

Höhe: bis maximal 140,– Euro monatlich

Anspruchsdauer: längstens für 3 Jahre

                            Nur für minderjährige Kinder, egal ob sie Kindergeld erhalten

 Anspruchsberechtigt: der Elternteil der auch das Kindergeld erhält.

Einkommenshöhe der Eltern : bis 1300,- Euro monatlich


Halbwaisenrente oder Unterhaltleistungen werden  voll  angerechnet, nur bei weniger als 140,- Euro besteht Anspruch.

Berücksichtigt wird hierbei auch Einkommen und Vermögen von  Partnern, die in eheähnlicher Lebensgemeinschaft leben.

Wichtig: Der Kinderzuschlag wird nicht zusätzlich zu Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld gezahlt.

 Antragsvordrucke  bei der Agentur für Arbeit , auch online

sowie das Merkblatt können über das Internet unter www.familienkasse.de






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