Zum Stichtag 1.1.05 hat der Gesetzgeber den Kinderzuschlag eingeführt. Zusätzlich zum Kindergeld können Eltern, mit geringen Einkommen einen Kinderzuschlag erhalten. |
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Kinderzuschlag:
Höhe: bis maximal 140,– Euro monatlich
Anspruchsdauer: längstens für 3 Jahre
Nur für minderjährige Kinder, egal ob sie Kindergeld erhalten
Anspruchsberechtigt: der Elternteil der auch das Kindergeld erhält.
Einkommenshöhe der Eltern : bis 1300,- Euro monatlich
Halbwaisenrente oder Unterhaltleistungen werden voll angerechnet, nur bei weniger als 140,- Euro besteht Anspruch.
Berücksichtigt wird hierbei auch Einkommen und Vermögen von Partnern, die in eheähnlicher Lebensgemeinschaft leben.
Wichtig: Der Kinderzuschlag wird nicht zusätzlich zu Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld gezahlt.
Antragsvordrucke bei der Agentur für Arbeit , auch online
sowie das Merkblatt können über das Internet unter www.familienkasse.de
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