Fall Vander Elst ein Beispiel von vielen
Brüssel 18.08.2005 Am Mittwochmorgen trafen sich rund ein Dutzend Eltern zu einer Kundgebung vor dem Justizministerium in Brüssel. Sie machen aufmerksam auf die Kindesentführung durch ein Elternteil und die damit verbundene internationale Sorgerechtsproblematik. Dies macht deutlich, dass der Fall Vander Elst stellvertretend für zahlreiche Sorgerechtsfälle - zwischen Belgien und Deutschland - steht. |
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Seit nunmehr 33 Tagen befindet sich Sabine Vander Elst (39 Jahre) in ihrem Hungerstreik. Sie will ihre vor zwei Jahren von ihrem Exmann nach Deutschland entführte Tochter Maeliss zurück. Vor zwei Wochen hat sich ein Vater, der seit drei Jahren sein Besuchsrecht fordert, dem Hungerstreik der 39-Jährigen angeschlossen. Am Dienstagabend zeigten rund 60 Eltern ihre Solidarität mit den Beiden durch ein 24-stündiges Fasten.
Seitdem ihr Exmann die gemeinsame Tochter im Sommer 2003 nach dem Urlaub nicht zurück gelassen hat, hat Sabine Vander Elst, die seit fünf Jahren geschieden ist, Maeliss ein einziges Mal gesehen, für weniger als eine Stunde. Im Februar dieses Jahres sprach das Oberlandesgericht Frankfurt in Deutschland dem Vater in zweiter Instanz das Sorgerecht zu.
Gegenüber dem BRF (Belgischer Rundfunk) erklärte Sabine Vander Elst: „Das gesamte Sorgerechtsverfahren sei an ihre vorbei geführt worden. Sie sei nicht angehört, nicht informiert worden. Dahinter stecke System,“ meint sie. Angeblich haben die deutschen Behörden die Mutter von Maeliss, die in der Schweiz wohnhaft war, gesucht. Anscheinend nutzen die deutschen Behörden eine Lücke in der Haager Konvention aus. Die Haager Konvention soll eigentlich problematische Sorgerechtsfälle regeln.
Sabine Vander Elst hat zumindest schon erreicht, dass die belgischen Behörden auf ihr Problem aufmerksam geworden sind - nach zwei Jahren. Auch ist ihr bewusst geworden, dass sie noch nicht alle Rechtsmittel ausgereiztt hat. Jetzt wird sie von einem deutschen Anwalt vertreten.
Quelle: Neue Medien - GRENZ-ECHO - Eupen
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