Wie aus Koalitionkreisen zu hören ist hat die große Koalition CDU /SPD die Reform des Unterhaltsrecht, nach dem am 23.05.2007 veröffentlichten Urteil des Bundesverfassungsgericht, gestoppt.
Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Joachim Stünker, bestätigte das die für Donnerstag angestzte Sitzung des Rechtsausschusses bereits abgesagt wurde.
Die SPD sieht sich vom Bundesverfassungsgericht bestätigt, daß eine Schlechterstellung der nichtehelichen Kinder betreuenden Eltern verfassungswiedrig ist, weil eine zurückgesetze Rangfolge der nichtehelichen Eltern im Zweifel auch eine Schlechterstellung der nichtehelichen Kinder nach sich zieht.
Wie die Union das sieht ist noch nicht bestätigt, denn diese hat gegen den Willen der meisten SPDler ein Komprommis in der Reform erziehlt wonach die betreuenden Elternteile nichtehelicher Kinder im Rang hinter den betreuenden ehelichen Eltern stehen.
Die neue Osnabrücker Zeitung meint dazu: "Der Beschluss aus Karlsruhe ist eine schallende Ohrfeige für die Familienpolitiker in der Union. Die obersten Richter haben sie daran erinnert, dass nicht die eigenen Prinzipien, sondern das Grundgesetz die Richtschnur des politischen Handelns ist."
Obwohl eigene Rechtspolitiker davor gewarnt hatten, haben die konstervativen Ideologen der Union durchgesetzt, daß nichteheliche betreuende Eltern schlechter gestellt werden als eheliche betreuende Eltern.
Wiedermal zeigen die Politiker, daß sie nicht mit offenen Augen und klaren Verstand regieren, sondern vielmehr die eigene Weltanschauungen im Vordergrund stehen.