Kinder steigern die späteren Rentenansprüche. Früher hat man Kinder bekommen, um im Alter abgesichert zu sein. |
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Die "Leistungen zur Erziehung" bewirken, dass Mütter oder Väter, die ihr Kind in Deutschland erziehen, in der gesetzlichen Rentenversicherung eine so genannte Kindererziehungszeit angerechnet bekommen.
Ulrich Theil, stellvertretender Pressesprecher der Bundesversicherungsanstalt sagte: Kinder steigern die späteren Rentenansprüche durch die so genannten Leistungen zur Erziehung. Mütter oder Väter, die ihr Kind in Deutschland erziehen, bekommen dafür in der gesetzlichen Rentenversicherung eine so Kindererziehungszeit angerechnet.
- Für Kinder die nach 1991 geboren wurden gibt es 36 Kalendermonate
- vor 1991 geboren wurden gibt es 12 Kalendermonate
Die Kindererziehungszeit wird so bewertet, als ob man das durchschnittliche Arbeitsentgelt eines Beschäftigten verdient hätte. Dadurch erhöht sich die Rente derzeit pro Jahr um gut 26 Euro in den alten Bundesländern, in den neuen Bundesländern sind es knapp 23 Euro.. Wenn Frau in der Zeit zusätzlich gearbeitet hat, kommen die Werte für die Beitragszeit sogar noch dazu.
Neben der Kindererziehungszeit wird den Angaben zufolge zusätzlich bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes noch eine so genannte Kinderberücksichtigungszeit gutgeschrieben. Diese Berücksichtigungszeit erhöhe zwar nicht direkt die Rente, zähle aber für die Erfüllung von besonderen rentenrechtlichen Wartezeiten mit, zum Beispiel für eine Rente für langjährig Versicherte. Außerdem könnten beitragsfreie Zeiten wie Schule, Arbeitslosigkeit, Krankheit und Ähnliches durch die Kinderberücksichtigungszeit eine bessere Bewertung erhalten.
Wer sich darüber informieren möchte, wie er in den Genuss dieser Leistungen kommen kann, findet in den Auskunfts- und Beratungsstellen der BfA kompetente Ansprechpartner
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