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Neue Düsseldorfer Tabelle ab 2013

Die Familiensenate des Oberlandesgerichts Düsseldorf haben heute durch Dr. Egger, Dr. Soyka (7. Familiensente) und Herrn Denkhaus (5. Familiensenate) die Neufassung der Düsseldorfer Tabelle für 2013 bekannt gegeben. Die neue Düsseldorfer Tabelle nebst Anmerkungen beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben.

 






 

Die Tabellenbeträge für den Unterhalt haben sich nicht verändert.

 

Verändert haben sich:

 

 

Der Selbstbehalt eines Unterhaltspflichtigen gegenüber seinen minderjährigen und den previlegierten volljährigen Kindern beträgt nun wenn der Unterhaltspflichtige erwerbstätig ist 1.000 Euro, der Selbstbehalt der nicht erwerbstätigen beträgt nun 800 Euro.

 

Der angemessene Eigenbedarf, insbesondere gegenüber nicht privilegierten volljährigen Kindern, beträgt nun  monatlich 1.200 EUR

 

Der Angemessener Selbstbehalt  gegenüber den Eltern wurde auf  1.600


Angemessener Selbstbehalt gegenüber der Mutter und dem Vater eines nichtehelichen Kindes unabhängig davon, ob erwerbstätig oder nicht erwerbstätig beträgt nun  1.100 EUR.


Die Anpassung berücksichtigt so die Erhöhung der SGB II Sätze zum 1.1.2013.



Der Kindesunterhalt wird 2013 nicht erhöhrt werden!




 

Zur Düsseldorfer Tabelle 2013














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