In Kürze die Veränderungen im Familienrecht. Diese Zahlen ändern sich zum 1.1.2010
Entlastungen in zweistelliger Milliardenhöhe hatte die Regierung geplant. Besonders Familien sollten von Steuerentlastungen und höherem Kindergeld profitieren aber gerade bei Gerinnverdienern oder Bürgern mit mehreren Kindern sowie Unterhaltspflichtigen kommt davon nichts an. |
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Hier finden Sie die wichtigsten Änderungen.
Unterhalt
Die Höhe des Unterhaltes für Kinder ändert sich zum 1.1.2010 entsprechend zum sächlichen Existenzminimums. Erhöhung des sächlichen Existenzminimums von 1.932,- € auf dann 2.244,- €, somit beträgt die Grundlage für den Unterhalt, nämlich das doppelte sächliche Existenzminimum 4.488,- €
Somit tritt zum 1.1.2010 die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft. Eine Anpassung ist erforderlich, weil sich zum Jahreswechsel die steuerlichen Kinderfreibeträge und das Kindergeld ändern werden.
Daraus resultieren folgende neue Mindestunterhalte:
1. Altersstufe: 317,- € - 92,- € Kindergeld = 225,- € Zahlbetrag
2. Altersstufe: 364,- € - 92,- € Kindergeld = 272,- € Zahlbetrag
3. Altersstufe: 426,- € - 92,- € Kindergeld = 334,- € Zahlbetrag
Hier zur Düsseldorfer Tabelle
Der Höchstbetrag für abziehbare Unterhaltsleistungen an gesetzlich Unterhaltsberechtigte und ihnen gleichgestellte Personen wird von derzeit 7.680,- € auf 8.004,- € (vom Veranlagungszeitraum 2010 an) angehoben. Zusätzlich zum Höchstbetrag der anrechenbaren Unterhaltszahlungen von 13.805,- € können ab jetzt die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung geltend gemacht werden.
Die Zahlbeträge des Unterhaltsvorschuss ab dem 1.1.2010:
1. Altersstufe: 133,- € ( bis zum 6. Lebensjahr)
2. Altersstufe: 180,- € (längstens bis zum 12. Lebensjahr)
Kindergeld
Ab dem 1.1.2010 gibt es mehr Kindergeld, 20,- € pro Kind.
Für das erste und zweite Kind gibt es nun 184,- €, für das dritte Kind 190,- € und ab dem vierten Kind gibt es künftig 215,- €.
Auch der Grenzbetrag für die Einkünfte der Kinder steigt beim Kindergeld auf 8.004,- €.
Der Kinderfreibetrag steigt von 6.025,- € auf 7.008,- e.
Der Freibetrag für das sächliche Existenzminimum (Kinderfreibetrag) um 504,- € auf 4.368,- € und der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf um 480,- € auf 2.640,- € erhöht wird.
Steuerfreibetrag
Der Grundsteuerfreibetrag steigt um 170,- € auf 8.004,- € für Alleinstehende und für Verheiratete beträgt der Betrag ab 2010 - 16.008 €. Wer unter diesem Einkommen liegt, muss keine Steuern zahlen.
Pflegeversicherung
Mehr Geld erhalten die Bezieher von Pflegegeld ab dem 1.1.2010. Diese Erhöhung gilt für alle drei Pflegestufen.
Die Leistungen für pflegebedürftige Menschen steigen, um 20,- € in der Pflegestufe 1, bei der Stufe 2 von 980,- auf 1.040,- € und bei der Stufe 3 von 1.470,- auf 1.510,- €.
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