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Sächsische Landeserziehungsgeld hat sich in der Praxis bestens bewährt

Seit 1992 unterstützt der Freistaat Sachsen Eltern, die sich für eine längerfristige häusliche Betreuung ihres Kindes entschieden haben, mit der Zahlung eines Landeserziehungsgeldes. Rund 225.000 Eltern haben diese familienfördernde Leistung bisher erhalten - das ist mehr als die Hälfte aller Eltern der betreffenden Geburtsjahrgänge. Für diesen Zweck hat der Freistaat Sachsen von 1993 bis 2009 insgesamt 630,8 Millionen Euro bereit gestellt. „Das zeigt, dass sich viele Eltern für die eigene Betreuung des Kindes auch während des zweiten oder dritten Lebensjahres entschieden haben." so Frau Clauß.





"Mit dem Landeserziehungsgeld ermöglichen wir den Eltern eine freiere Wahl zwischen der auch volkswirtschaftlich wünschenswerten raschen Rückkehr ins Erwerbsleben, der damit verbundenen Karriereverfolgung und dem möglichen eigenen Wunsch nach einer längeren Inanspruchnahme der Elternzeit", erläutert Sachsens Familienministerin Christine Clauß. „Wer sein Kind selbst betreuen möchte, kann im Anschluss an das Bundeselterngeld in Sachsen ein Landeserziehungsgeld erhalten. Wer rasch wieder erwerbstätig wird, erhält Unterstützung mit staatlich geförderten Kinderbetreuungsangeboten. So kann jede Familie selbst entscheiden, was am besten für sie und ihre Kinder ist."

 

Im Jahr 2009 hat das Statistische Landesamt Sachsen im Auftrag des Sozialministeriums eine Evaluation des Sächsischen Landeserziehungsgeldgesetzes durchgeführt und dazu mehr als 2.300 Eltern von 2007 geborenen Kindern befragt. Dabei sollte ermittelt werden, wie die Leistung bei den Adressaten aufgenommen wird und welche Motivationen sie bei Empfängern und Nichtempfängern bewirkt. Nunmehr liegt der Ergebnisband vor. Als wichtige Erkenntnisse nennt Staatsministerin Clauß u.a. folgende Stichpunkte:

 

• Die Entscheidung für die eigene Betreuung oder für eine Fremdbetreuung des Kindes nach dem ersten Lebensjahr hängt wesentlich von der finanziellen Situation, zusammen mit dem Lebensalter und dem Bildungs- oder Ausbildungsabschluss, sowie von der Erwerbsmöglichkeit und von der Kinderzahl der Eltern ab.

• Etwa die Hälfte aller Eltern hat den Wunsch, ihr Kind im zweiten oder dritten Lebensjahr selbst zu Hause zu betreuen.

• 40 Prozent aller Eltern gaben an, dass sie ihr Kind gern noch länger als geplant betreut hätten, wenn es die finanziellen Verhältnisse erlauben würden.

• 20 Prozent aller Eltern wollen sogar nach dem dritten Lebensjahr des Kindes auf eine volle Erwerbstätigkeit verzichten, um ihr Kind weiter selbst betreuen zu können.

• Ohne das Landeserziehungsgeld hätten 1/3 aller Antragsteller ihr Kind schon ab dem zweiten Lebensjahr in außerhäusliche Betreuung gegeben. Für diese Eltern war das Landeserziehungsgeld also ausschlaggebend für die eigene Betreuung.

• Auch von den Nichtantragstellern hat mehr als ¼ das Kind im zweiten Lebensjahr selbst betreut.

• Mehr als die Hälfte der Antragsteller, die ihr Kind auch während des dritten Lebensjahres selbst betreuen, war vor der Geburt des Kindes erwerbstätig gewe-sen.

• Die meisten Eltern, die einen Antrag auf Landeserziehungsgeld gestellt haben, sehen Vorteile in der eigenen häuslichen Betreuung ihres Kindes, insbesondere durch die Möglichkeit des individuelleren Eingehens auf dessen Bedürfnisse.

 

„Diese Fakten zeigen, dass bei vielen Eltern großes Interesse an der eigenen Betreuung ihres Kindes besteht - sofern es die finanziellen Verhältnisse zulassen. Daraus wird deutlich, wie wichtig die finanzielle Unterstützung mit dem Landeserziehungsgeld für die Realisierung der tatsächlichen Wünsche der Eltern ist", erklärt die Ministerin.

 

„Die Ergebnisse der Evaluation haben die Sinnhaftigkeit dieser familienpolitischen Leistung des Freistaates Sachsen bestätigt. Die Wünsche der Eltern gehen sogar noch über das Bisherige hinaus. So stehen auf der Wunschliste neben einer längeren Bezugsdauer auch höhere Zahlbeträge oder die Einkommensunabhängigkeit der Leistung. Mit Blick auf die Einsparerfordernisse der kommenden Jahre werden Leistungsausweitungen wohl nur schwer realisierbar sein. Das Bisherige soll jedoch auf jeden Fall erhalten bleiben", so der Ausblick der Ministerin.

 


Landeserziehungsgeld ist nicht gleich zu setzen mit dem Elterngeld. In einigen Bundesländern in Deutschland gibt es neben bzw. nach dem Elterngeld auch noch das Landeserziehungsgeld. Landeserziehungsgeld gibt es neben Sachsen auch noch in Baden-Württemberg, Bayern und Thüringen.






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