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Sorgerecht für ledige Väter

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sagt, dass jetzt schon ledige Väter das Sorgerecht für ihre Kinder beantragen können. Laut der Aussage der Ministerin müssen sie nicht auf das geplante neue Gesetz warten. Bisher hatten nicht eheliche Väter kein Recht auf das gemeinsame Sorgerecht sofern die Mutter dieses verweigerte.









Ledige Väter können jetzt schon das gemeinsame Sorgerecht vor Gericht erstreiten so die Bundesjustizministerin. Ab sofort könnten sie dies beim Familiengericht beantragen, wenn die Mutter die Zustimmung verweigere, so die Ministerin. Die Väter müssen nicht das geplante neue Gesetz abwarten.


Vor der Entscheidung (TreffpunktEltern berichtete) hatten Väter nichtehelicher Kinder kaum Möglichkeiten das gemeinsame Sorgerecht zu erhalten wenn die Mutter dagegen war. Dies wurde nun vom Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Dezember 2009 und vom Verfassungsgericht im Juli 2010 (BUNDESVERFASSUNGSGERICHT 1 BvR 420/09) beanstandet.


Nach den Angaben des Bundesjustizministerum wird jetzt aktuell an einem Gesetzesentwurf gearbeitet bei dem nicht eheliche Väter das gemeinsame Sorgerecht erhalten wenn dieses nicht dem Kindeswohl widerspricht.

 

Zwei Modelle stehen zur Debatte

1. ein Sorgerecht wenn es der Vater durch einfache Erklärung verlangt. Die Mutter muss dann dagegen klagen und den Widerspruch begründen.

2. Der Vater stellt bei Gericht einen Antrag und muss diesen begründen.








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