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Sorgerechtsregelung verstößt gegen das Diskriminierungsverbot

Unverheiratete Väter hatten bisher in Deutschland keine Chance auf das Sorgerecht für ein gemeinsames Kind, wenn die Mutter das gemeinsame Sorgerecht ablehnt.

Der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte hat in seinem Urteil die Bevorzugung von unverheirateten Müttern gegenüber den Vätern gerügt und beschlossen das sei ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot.





Die Regelung in Deutschland hatte viele schwerwiegende Folgen für die Kinder, so hatten Kinder z.B. keine Chance bei Ihren durchaus erziehungsfähigen Vätern zu leben wenn die Mutter beschlossen hat diese in eine Pflegefamilie zu geben.

Das Urteil ist hier abrufbar ( leider nur in Englisch)


Das Urteil nun auch übersetzt: 

RECHTSSACHE Z. ./. DEUTSCHLAND

(Individualbeschwerde Nr. 22028/04) URTEIL STRASSBURG 3.Dezember 2009



Wie weit ist das Urteil des  Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und die  Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) für Deutschland bindend:


Im Gegensatz zu anderen Ländern steht steht die Europäischen Menschenrechtskonvention In Deutschland  im Rang unter dem Grundgesetz auf Ebene des einfachen Bundesgesetzes.


Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Oktober 2004 im Fall Görgülü sind alle staatlichen Organe der Bundesrepublik Deutschland an die Konvention und die für Deutschland in Kraft getretenen Zusatzprotokolle im Rahmen ihrer Zuständigkeit kraft Gesetzes gebunden. Sie haben die Gewährleistungen der Konvention und die Rechtsprechung des Gerichtshofs bei der Auslegung von Grundrechten und rechtsstaatlichen Gewährleistungen zu berücksichtigen. So sind die Urteile des EGMR eine Auslegungshilfe der Konvention für die deutschen Gerichte. Ist eine konventionskonforme Auslegung des deutschen Rechts möglich, so geht diese vor. Will ein deutsches Gericht anders als der EGMR entscheiden, muss es dies ausführlich begründen und sich mit der Rechtsprechung des EGMR eingehend auseinandersetzen.


Hat der EGMR einen Menschenrechtsverstoß durch die Bundesrepublik  festgestellt, wird dadurch die Rechtskraft von Entscheidungen  Urteil/Beschluss) nicht beseitigt.


Kann aber die Entscheidung des EGMR in einem Gerichtsverfahren noch berücksichtigt werden, so muss dies grundsätzlich erfolgen.









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