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Steuern von Kindern

Der Staat fordert von seinen kleinen Bürgern schon Vergnügungssteuer.

Für das Vergnügen das Kinder auf  Fahrgeräten vor unseren Geschäften haben langt unser Staat zu und zeig so seine Familienfreundlichkeit.





Staatlicher Unfug

Von Olaf Lismann
Der Staat kann seinen Steuerbürgern offenbar nicht früh genug in die Tasche langen. Seine Findigkeit bei der Erschließung neuer Steuerquellen erscheint manchmal grenzenlos und schamlos zugleich. Kaum haben seine Bürger den Krabbelgang abgelegt, greift er zu. Kinder, die sich auf elektrischen Schaukelgeräten vergnügen, wie sie vor Geschäften stehen, werden besteuert. Entscheidend dafür, dass hier Städte und Gemeinden Vergnügungssteuer verlangen dürfen, so die Rechtsprechung, ist, dass das Kind auf dem Gerät Vergnügen empfindet. Da das offensichtlich ist, kassiert der Staat und zeigt sein Verständnis von Familienpolitik. Die Vergnügungssteuer auf Kinderreitautomaten demonstriert, welchen steuerrechtlichen Unfug sich der Staat leistet. Sie verfehlt in diesem Fall ihren Zweck völlig. Denn sie führt weder zu nennenswerten Einnahmen, noch dürften die Elektro-Schaukelgeräte zu den Glücks-, Gewinn- oder Kriegsspielen gehören, deren Verbreitung die Steuer eindämmen soll. Doch die sinnlose Steuer auf die Hoppelautomaten wird mit ganzer Verwaltungskraft eingetrieben. Beamte schwärmen sogar aus, um zu kontrollieren, ob auch alle Geräte angemeldet sind – sonst könnte ja die Steuergerechtigkeit leiden. Hätten die Beamten und Kommunalpolitiker mit gleicher Kraft die Kinderreitautomaten in ihren Satzungen von der Vergnügungssteuer befreit, hätten sie ihren Bürgern genutzt, statt sie zu verschaukeln.

Die Vergnügungssteuer auf Kinderreitautomaten zeigt, welchen steuerrechtlichen Unsinn sich der Staat hierzulande leistet.
 Quelle: Die Rheinpfalz Asgabe vom 24.7.2002






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