Während die meisten Medien der Ansicht sind, dass das neue EGMR Urteil die Rechte der nichtehelichen Väter stärkt, ist TreffpunktEltern der Ansicht das der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit seinem heutigen Urteil das Recht der Kinder auf ihren leiblichen Vater gestärkt hat. Während viele deutsche Richter immer noch der Ansicht sind das eine Vaterschaft austauschbar ist und sich lediglich auf dem Papier wiederspiegelt, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wieder einmal den deutschen Richtern eine Ohrfeige verpasst.
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Der Kläger und vermeindliche leibliche Vater des Kindes hatte mit der Mutter des Kindes, welche noch verheiratet war, eine Beziehung. Als sie vom Kläger schwanger war, trennte sie sich und zog zurück zu Ihrem Ehemann. Da sie noch verheiratet war, galt der Ehemann von Anfang an als rechtlicher Vater. Alle Versuche des Klägers vor deutschen Gerichten Recht zu bekommen und als Vater des Kindes anerkannt zu werden, schlugen mit der Begründung fehl, das in eine Familie nicht eingegriffen werden kann.
Hiergegen hat Kläger und leibliche Vater des Kindes bis vorm Europäische Gerichtshof für Menschenrechte geklagt.
Der Europäische Gerichtshof hat ihm nun Recht gegeben und meinten, die Umstände des Falles hätten von den deutschen Gerichten genauer geprüft und das Kindeswohl hätte mehr berücksichtigt werden müssen.
Aus Sicht des Anwalts des Klägers, Georg Rixe, „ist dies eine der heikelsten Fragen im Familienrecht“. Davon seien mehr Familien betroffen, als man gemeinhin annehme: jedes zehnte Kind gehe das, seriösen Schätzungen zufolge, an. „Die Rechtlosigkeit der leiblichen Väter, wenn es einen rechtlichen Vater gibt, erscheint mir allerdings problematisch“, sagt Rixe: „Man kann nicht generell den leiblichen Vater außen vor lassen.“
In solchen Fällen wie dem seines Mandanten müsse zunächst zweifelsfrei geklärt werden, wer überhaupt der Vater ist, sagt Rixe. „Das deutsche Recht will die Intaktheit der Familie vor Einmischungen durch Dritte schützen. Aber wenn nicht einmal die Vaterschaft geklärt ist, haben leibliche Väter gar keine Chance“, erläutert Rixe.
Nach diesem Straßburger Urteil zu den Rechten lediger Väter prüft das Bundesjustizministerium, ob deutsche Gesetze geändert werden müssen. Das sagte ein Ministeriumssprecher in Berlin.
Pressemitteilung und weitere Details
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