Das Urteil des Bundesverfassungsgerchts zur Frage ob es Verfassungswidrig ist, dass für den vollen Bezug des Elterngeldes dieses zwischen den Eltern aufgeteilt werden muss.
Gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) darf die Bezugszeit für einen Elternteil grundsätzlich nicht mehr als 12 Monate betragen, mindestens 2 Monate Elterngeld müssen vom anderen Elternteil in Anspruch genommen werden, Ausnahme Alleinerziehende.