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Vom Kabinett beschlossen: Netzsperren gegen Kinderpornografie
Ende April 2009 hat die Bundesregierung auf Vorlage des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie dem Entwurf für dem Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen beschlossen. Die erst kürzlich beschlossenen Eckpunkte werden somit umgesetzt.



 

Änderungsvorschläge zum Telemediengesetz (TMG) und zum Telekommunikationsgesetz (TKG) enthalten die neuen Regelungen. Kinderpornographie ist die Dokumentation von Kindesmissbrauch und der sexuellen Ausbeutung von Kindern. Hinter jedem Bild und jedem Film steht ein missbrauchtes Kind! Allein in Deutschland im Zeitraum von 2006 auf 2007 ein Zuwachs von 111 % zu verzeichnen (2936 auf 6206 Fälle) -> erschreckende Zahlen. Die Kriminalstatistik der Polizei verzeichnet seit Jahren einen Anstieg bei der Verbreitung der Kinderpornographie im Netz.


Im Internet muss gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern mit allen rechtsstaatlichen Mitteln vorgegangen werden. Die Täter müssen weiterhin mit Hochdruck ermittelt und kinderpornographische Seiten geschlossen werden.


Das im Kabinett beschlossene Gesetz will - im Rahmen einer Gesamtstrategie gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und seiner Darstellung im Internet - die bestehenden Möglichkeiten wirksam ergänzen.

Wesentliche Inhalte des geplanten Gesetzes sind:

  • Auf der Basis von Sperrlisten des Bundeskriminalamts werden alle großen privaten Internetzugangsanbieter verpflichtet, den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten im Internet durch geeignete technische Maßnahmen zu erschweren;

  • Aus präventiven Gründen wird gegenüber den betroffenen Nutzern über eine sog. Stoppmeldung klargestellt, warum der Zugang zu einem kinderpornographischen Angebot erschwert wird

  • Die Zugangsanbieter haften nur, wenn und soweit sie die Sperrliste des Bundeskriminalamts nicht ordnungsgemäß umsetzen.

  • Die anfallenden Daten können für die Strafverfolgung genutzt werden.

Das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen ist unter www.bmwi.de abrufbar.


Quelle: Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz






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