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Was steht Kindern mit der Hartz-IV-Reform zu

Christian Wulff (Bundespräsident) unterzeichnete am Freitag den 25. März 2011 das Gesetz, das erst nach langen Verhandlungen zwischen Regierung und Opposition zustande gekommen war. Rückwirkend zum 1. Januar wird der Regelsatz um fünf Euro erhöht.


Zudem haben Kinder und Jugendliche, deren Eltern Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, einen Rechtsanspruch auf das sogenannte Bildungspaket. Dies gilt für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre. Nur die Leistungen zum Mitmachen in Kultur und Sport sind auf die Altersobergrenze 18 Jahre beschränkt.

 

 





 

Antragsfristen

Wer Hartz IV oder Sozialhilfe bezieht, muss spätestens bis zum 30. April einen Antrag stellen, wer Wohngeld oder den Kinderzuschlag bezieht, spätestens bis zum 31. Mai um Leistungen ab 1. Januar 2011 zu erhalten.

 

Wo wird das Bildungspaket beantragt?

Bei Bezug von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld sind die Jobcenter zuständig. Anders bei Beziehern von Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag dann erhalten Sie weitere Informationen bei den Kommunen(Rathaus oder Bürgeramt)

 

Die Zahlung der Gelder – der Leistungen:

Wenn entsprechende Leistungen schon im Vorfeld selber gezahlt wurden, können Eltern rückwirkend einen Antrag stellen und erhalten so ihr Geld zurück. Für die Zukunft ist das anders, die Zahlungen werden nicht mehr an die Berechtigten, sondern an die Leistungserbringer direkt gezahlt werden.

 

Folgende Hilfen sind möglich:


Für Essen in Kita oder Schule:

Kita, Hortkinder und auch Schüler erhalten auf Antrag einen Essens-Zuschuss. Voraussetzung ist die Einrichtung muss regelmäßig ein Mittagessen anbieten. Der Eigenanteil der Eltern liegt bei einem Euro pro Tag. Wichtig dabei ist dabei, dass die schriftliche Anmeldung zum Schulessen beim Jobcenter vorgelegt wird.

 

 

Für die Freizeitgestaltung

Wer sein Kind (Altersgrenze unter 18 Jahre) in einem Verein anmelden will, kann ebenfalls Unterstützung erhalten. Das Geld wird in Form von Gutscheinen (entspricht 10 Euro monatlich) ausgegeben. Die Behörden halten Listen mit den Vereinen bereit, erkundigen Sie sich.

 

Wandertage

Auch die Unkosten für eintägige Schul- oder Kitaausflüge werden jetzt von den Jobcentern übernommen. Der Ausflug muss aber vorher hier angemeldet werden! Auf Antrag erhalten Bedürftige einen Gutschein oder eine Kostenerstattung. Kosten für mehrtägige Fahrten werden wie bisher erstattet.

 

Nachhilfe

Schüler, die die Lernziele nicht erreichen oder versetzungsgefährdet sind, können die Übernahme der Kosten für Nachhilfe beim Jobcenter beantragen. Die Schule muss bestätigen, dass ein Förderbedarf des Kindes vorliegt und das von der Schule selbst keine Unterstützung leisten kann.

 

Fahrkarten

Die Fahrkarten für Schüler zur nächstgelegenen Schule können übernommen werden. Sofern die Beförderung zur nächsten Schule notwendig ist und die Kosten nicht von einer anderer Seite übernommen werden. 

 

Schulbedarf

Schulkinder erhalten gegen Vorlage einer Schulbescheinigung wie bisher für jedes Schuljahr 100 Euro extra für Schulmaterial: 70 Euro zu Beginn des Schulhalbjahres, 30 Euro in der zweiten Hälfte

 

 

 

Zusammenfassend steht Kindern, mit einem entsprechendem Antrag folgendes mit dem Bildungspaket zu:

 

  • 100 Euro jährlich für Schulbedarf, davon 70 Euro im ersten, 30 Euro im zweiten Schulhalbjahr
  • 10 Euro monatlich für das Mitmachen in Sport, Kultur und Freizeit
  • einen Zuschuss  für jede warme Mahlzeit in der Schulkantine, im Hort oder in der Kindertageseinrichtung.
  • Tatsächlich anfallende Kosten für Tagesausflüge in Schule
  • Lernförderung bekommen Schülerinnen und Schüler, die das Lernziel nicht erreichen oder deren Versetzung gefährdet ist.
  • Die Kosten für die Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule werden entweder insgesamt übernommen oder es gibt, wenn die Karte auch für andere Fahrten genutzt werden kann, einen Zuschuss.

 








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