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Zypries stellt moderne Verfahrensordnung für die Familiengerichte vor

Das Bundesministerium der Justiz hat den Referentenentwurf eines Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) den Bundesministerien, Ländern und Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet.
"Das FamFG wird dafür sorgen, dass die Familiensachen und die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit künftig nach einem modernen, klar strukturierten und vor allem lesbaren Verfahrensrecht verhandelt werden. Erstmals wird es hier eine zusammenhängende Ordnung des Verfahrens geben, über die die anderen Zweige der Gerichtsbarkeit bereits verfügen", erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.





Zum Hintergrund: Die Freiwillige Gerichtsbarkeit ist ein Verfahren innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Es dient der Regelung vorwiegend privatrechtlicher Angelegenheiten wie Nachlass-, Register-, Betreuungs- und Unterbringungssachen. Das Verfahren richtet sich bislang nach dem Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) aus dem Jahre 1898. Das Verfahren in Familiensachen ist zur Zeit teilweise in der Zivilprozessordnung, teilweise im FGG und teilweise in der Hausratsverordnung geregelt.

Das FamFG beendet diese unübersichtliche und schwer durchschaubare Rechtszersplitterung. Es schafft für Familiensachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ein Verfahrensrecht aus einem Guss. Das neue Gesetz gliedert sich in einen Allgemeinen Teil, der Regelungen zu den wichtigsten übergreifenden Verfahrensfragen enthält, und in einen Besonderen Teil mit Vorschriften über das Verfahren in den einzelnen Familiensachen, in Betreuungs- und Unterbringungssachen sowie in Registersachen und unternehmensrechtlichen Angelegenheiten.

Zu den Regelungen im Einzelnen:

  • Das Gesetz definiert, wer Verfahrensbeteiligter ist und welche Rechte damit verbunden sind. Die Verfahrensgarantien der Beteiligten werden erstmals ausdrücklich geregelt. Einvernehmliche Konfliktlösungen zwischen den Beteiligten werden gefördert und auf eine klare Rechtsgrundlage gestellt.
  • Die Reform harmonisiert den Rechtsmittelzug mit dem dreistufigen Instanzenzug anderer Verfahrensordnungen. Um zügig Rechtssicherheit zu schaffen, wird die Beschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen künftig generell befristet. 
  • Zur Reform des familiengerichtlichen Verfahrens ist vorgesehen, dass sämtliche Streitigkeiten mit Bezug zu Trennung und Scheidung künftig vom Großen Familiengericht verhandelt werden. Das vermeidet ineffiziente und alle Beteiligten belastende Verfahrensverzögerungen, Aussetzungen und Mehrfachbefassungen von Gerichten. 
  • Die Bundesregierung setzt ihre Politik der Orientierung am Kindeswohl fort: Umgangs- und sorgerechtliche Verfahren werden durch die Einführung eines obligatorischen frühen ersten Termins nach einem Monat beschleunigt, gerichtliche Entscheidungen gegenüber Umgangsverweigerern leichter durchsetzbar. 
  • Das Scheidungsverfahren wird für kinderlose Paare vereinfacht, die sich vorab über Unterhalt (in notarieller Form) und Hausrat geeinigt haben. Durch den Wegfall des Anwaltszwangs werden diese Verfahren auch billiger. 
  • Die Regelungen über das Betreuungs- und Unterbringungsverfahren werden durch die Anpassung an den neuen Allgemeinen Teil klarer strukturiert und damit auch für den Nichtjuristen verständlicher.

"Einfachere, schnellere und kostengünstigere Verfahren sind gut für Bürgerinnen und Bürger, sie entlasten die Justiz und dienen dem Rechtsfrieden. Deshalb hat die rot-grüne Bundesregierung diese Verfahrensvereinfachung auf die politische Agenda genommen. Ich hoffe auf eine konstruktive Beteiligung aller am Gesetzgebungsprozess, damit die juristische Praxis und die Rechtsuchenden bald von ihr profitieren können", sagte Zypries.

 

 

 






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