Unterhaltspflicht bei Aufgabe des gutbezahltem Jobs
Dieses aktuelle Urteil (OLG Saarland, Urteil v. 04.03.2010 6 UF 95/09) betrifft die Frage der grundlosen Aufgabe des gut bezahlten Jobs zur Umgehung der Unterhaltspflicht.
Unterhaltsanspruch der Ex-Frau bleibt unverändert bestehen
Der Mann hatte seine gut bezahlte Stelle, mit einem Nettoverdienst von 4.000,- € aufgegeben und arbeitete nur noch als Hilfskoch mit einem Bruttoeinkommen von 1.000,- €. Er muss weiter den nachehelichen Unterhalt in Höhe von unverändert 947,- € bezahlen, so urteilte das OLG.
Er konnte dem OLG nicht erklären warum er die gut bezahlte Stelle aufgeben hat. So urteilte das OLG das der Unterhaltsanspruch weiter nach dem ursprünglichem Einkommen berechnet werden muss. Das Gericht hatte den Eindruck, er hat seinen gutbezahlten Job aufgeben nur um seine Unterhaltspflichten nicht erfüllen zu müssen und somit hat er mutwillig gehandelt.