Nach der Scheidung obliegt es jedem Ehegatten, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist er dazu außerstande, hat er gegen den anderen Ehegatten einen Anspruch auf Unterhalt nur nach den folgenden Vorschriften.
Gewinnspiel
TreffpunktEltern verlost anlässlich des
Kino-Starts von "DIE WILDE FARM - OHNE BAUER IST WAS LOS!" viele schöne Preise