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OLG Saarbrücken Unterhaltsrechtliche Leitlinien

 Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Senate

für Familiensachen beim Saarländischen Oberlandesgericht

Stand: 1. Januar 2010






Die Senate für Familiensachen des OLG Saarbrücken werden die ab 1. Januar 2010  geltende Düsseldorfer Tabelle in der bisherigen Weise als Orientierungshilfe benutzen.


Der Selbstbehalt des Unterhaltsverpflichteten beträgt - wie zuletzt

 

 

 

Nicht berufstätig

 bei Erwerbstätigkeit

1

gegenüber

unverheirateten

minderjährigen und privilegierten

volljährigen Kindern

770 €

900 €

2

gegenüber anderen volljährigen

Kindern generell

 

1.100 €

 

 

1.100 €

 

3

gegenüber dem getrennt lebenden und geschiedenen Ehegatten unabhängig davon, ob erwerbstätig oder nicht erwerbstätig

1.000 €

1.000 €

4

gegenüber Eltern mindestens

1.400 €

 

1.400 €

 

5

gegenüber der Mutter und dem Vater eines nichtehelichen Kindes unabhänig davon, ob erwerbstätig oder nicht erwerbstätig

1.000 €

1.000 €






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