In Baden-Württemberg erhalten Sie Unterstützung über die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank). Die Bearbeitung der Elterngeldanträge findet zentral dort statt. Aber auch bei jedem Bürgermeisteramt können Sie Ihren Elterngeld-Antrag stellen. |
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Elterngeld muss immer schriftlich beantragt werden. Unterschrieben werden muss der Antrag immer von beiden berechtigten Elternteilen. Eine Ausnahme hiervon gilt, wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat.
Elterngeldantrag (PDF) mit Erklärungen zum Ausfüllen usw.
Antragsstelle ist:
Postanschrift: L-Bank Familienförderung 76113 Karlsruhe Besucheradresse: Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe Montag bis Freitag 8.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Tel.: Hotline 0800 6645471 (gebührenfrei)
E-Mail: familienfoerderung@l-bank.de Fax: 0721 150-3191
Eine kostenlose Informationsbroschüre über Erziehungsgeld und Elternzeit erhalten Sie beim
Publikationsversand der Bundesregierung Postfach 48 10 09 18132 Rostock Telefon: 01805 778090
oder Sie erhalten Informationen über folgende Hotline:
Hotline Familienförderung
Telefon: 0800 6645 471
Mehrlingsgeburtenprogramm
Im Rahmen seiner familienfördernden Maßnahmen gewährt das Land Baden-Württemberg als freiwillige Leistung zur Unterstützung von Familien mit Mehrlingskindern ab Drillingen einen einmaligen steuerfreien und pfändungsfreien Zuschuss für Geburten oder Adoptionen ab dem Jahr 2002.
Der berechtigte Personenkreis knüpft an das Bundeselterngeldgesetz (§§ 1 und 3 BEEG vom 05.12.2006) an, wobei die Personensorgeberechtigten zum Zeitpunkt der Geburt oder Adoption der Kinder ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Baden-Württemberg haben müssen.
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