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Das Elterngeld verbessert die wirtschaftliche Situation vieler junger Eltern. In Mecklenburg-Vorpommern ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales -Abteilung Soziales / Versorgungsamt- für das Elterngeld zuständig.
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Bei Elterngeld handelt es sich um eine Leistung die an das bisherige Erwerbseinkommen anknüpft. In jedem Fall wird jedoch ein Mindestelterngeld (300,- €) gezahlt. Der Mindestbetrag steht Ihnen zu, egal ob die Eltern erwerbstätig waren oder nicht. Bei anderen Sozialleistungen wird der Mindestbetrag nicht als Einkommen angerechnet.
Elterngeld wird immer schriftlich beantragt. Rückwirkend wird Elterngeld nur für maximal die letzten drei Monate gezahlt.
Antrag und Informationen 2012:
Antrag auf Elterngeld(PDF Datei)
Anlage 1 zum Antrag auf Elterngeld Anlage 2 zum Antrag auf Elterngeld
Anlage 3 zum Antrag auf Elterngeld
Anlage 4 zum Antrag auf Elterngeld
Erläuterungen zum Antrag auf Elterngeld
Antrag und Informationen 2013 Antrag auf Elterngeld
Erläuterungen I zum Antrag
Erläuterungen II zum Antrag
Erklärungen zum Einkommen
Bescheinigung der Krankenkasse
Erklärung zum Einkommen während des Bezuges von Elterngeld
Verdienstbescheinigung bei Teilerwerbstätigkeit
Das Elterngeld kann in den vier Dezernaten des Landesamtes beantragt werden.
Dezernat Neubrandenburg Landkreise Demmin, Mecklenburg-Strelitz, Müritz, Uecker-Randow Kreisfreie Stadt Neubrandenburg |
Neustrelitzer Str. 120 17033 Neubrandenburg
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Tel. 0395/38059718, Fax 0395/ 38059739 |
Dezernat Rostock Landkreise Bad Doberan, Güstrow, Kreisfreie Stadt Rostock |
Erich-Schlesinger-Str. 35 18059 Rostock
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Tel. 0381/ 331 591 42, Fax 0381/ 331 590 49 |
Dezernat Schwerin Landkreise Ludwigslust, Nordwestmecklenburg, Parchim, Kreisfreie Städte Schwerin, Wismar |
Friedrich-Engels-Str. 47 19061 Schwerin
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Tel. 0385/3991 0, Fax 0385/ 3991 432 |
Dezernat Stralsund Landkreise Nordvorpommern, Ostvorpommern, Rügen, Kreisfreie Städte Greifswald, Stralsund |
Frankendamm 17 18439 Stralsund
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Tel. 03831/ 269759800, Fax 03831/ 269759844
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