Das Elterngeld verbessert die wirtschaftliche Situation vieler junger Eltern. In Mecklenburg-Vorpommern ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales -Abteilung Soziales / Versorgungsamt- für das Elterngeld zuständig.
Bei Elterngeld handelt es sich um eine Leistung die an das bisherige Erwerbseinkommen anknüpft. In jedem Fall wird jedoch ein Mindestelterngeld (300,- €) gezahlt. Der Mindestbetrag steht Ihnen zu, egal ob die Eltern erwerbstätig waren oder nicht. Bei anderen Sozialleistungen wird der Mindestbetrag nicht als Einkommen angerechnet.
Elterngeld wird immer schriftlich beantragt. Rückwirkend wird Elterngeld nur für maximal die letzten drei Monate gezahlt.