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In Nordrhein Westfalen erhalten Mütter und Väter Elterngeld. So soll die Zeit überbrückt werden damit sich die Eltern um Ihr Kind kümmern können.
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Elterngeld erhalten grundsätzlich alle Eltern, die sich Zeit für Ihr Neugeborenes nehmen und ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Das Elterngeld ist eine Familienleistung mit Einkommensersatzfunktion. Grundvoraussetzung ist immer die eigene Betreuung und Erziehung des Kindes durch die Mutter oder den Vater.
Zum Antrag auf Elterngeld
Selbstverständlich hält auch jede Elterngeldstelle bei Kreisen und kreisfreien Städten die Antragsvordrucke für Sie bereit.
In Nordrhein-Westfalen sind seit dem 01.01.2008 die Elterngeldstellen bei den Kreisen und kreisfreien Städten für die Bearbeitung des Elterngeldes zuständig.
Zur Adressensuche der zuständigen Elterngeldstelle
Eventuelle Fragen werden dort auch bantwortet.
In NRW besteht zudem die Möglichkeit den Antrag online auszufüllen. Sie müssen dann nur noch die angezeigte Erklärung ausdrucken, unterschreiben und an den zuständigen Aufgabenträger senden EGON zum Online-Antrag
Drillinge oder mehr
Eltern, die ab dem 1. März 2009 Drillinge oder mehr erwarten, erhalten in Nordrhein-Westfalen eine Unterstützung in Höhe von 1.000 Euro je Baby.
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Stadttor 40219 Düsseldorf
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