Das Elterngeld verbessert die wirtschaftliche Situation junger Eltern. Durch die finanzielle Unterstützung sollen sich Mütter und Väter mehr Zeit für ihre Kinder nehmen können. In Sachsen sind die Landkreise zuständig.
Mit dem Elterngeld will die Bundesregierung die wirtschaftliche Situation von Müttern und Vätern in der Elternzeit erleichtern. Die staatliche Leistung gilt für Kinder, die ab 1. Januar 2007 geboren wurden.
Die Landkreise und Kreisfreien Städte bearbeiten seit dem 1. August 2008 alle Anträge auf Bundeselterngeld (BEEG) und Landeserziehungsgeld (LErzGG)