Elterngeld kann bei den Elterngeldstellen des Landesamtes für Soziales. Gesundheit und Verbraucherschutz beantragt werden. Es muss immer schriftlich beantragt werden.
Elterngeld wird rückwirkend immer nur für die letzten drei Monate gezahlt.
Bitte stellen Sie den Antrag rechtzeitig beim Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz.
Das Elterngeld verbessert die wirtschaftliche Situation junger Eltern. Durch die finanzielle Unterstützung sollen sich Mütter und Väter mehr Zeit für ihre Kinder nehmen können.