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Elterngeld kann bei den Elterngeldstellen des Landesamtes für Soziales. Gesundheit und Verbraucherschutz beantragt werden. Es muss immer schriftlich beantragt werden.
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Elterngeld wird rückwirkend immer nur für die letzten drei Monate gezahlt.
Das Elterngeld verbessert die wirtschaftliche Situation junger Eltern. Durch die finanzielle Unterstützung sollen sich Mütter und Väter mehr Zeit für ihre Kinder nehmen können.
Antragstellung für Geburten/Adoptionen bis 31.12.2012
Online Antrag zum Elterngeld im Saarland
Elterngeld Antrag
Erklärung zum Einkommen Elternteil 1
Erklärung zum Einkommen Elternteil 2
Informationen zum Elterngeldantrag
Elterngeld Änderungsmitteilung
Elterngeld Bescheinigungen
Antragstellung für Geburten/Adoptionen ab 01.01.2013
Elterngeld - Antrag ab 01.01.2013
Informationen zum Antrag ab 01.01.2013
Änderungsmitteilung ab 01.01.2013
Bescheinigungen ab 01.01.2013
Anlage G
Informationen zu Anlage G
Anlage GuN
Informationen zu Anlage GuN
Anlage N
Informationen zu Anlage N
Bitte stellen Sie den Antrag rechtzeitig beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Elterngeldstelle Hochstraße 67 66115 Saarbrücken
Tel.: 0681/501-00 Fax : 0681/9978-2298
Öffnungszeiten: Montag-Mittwoch 8:00 bis 15:30 Uhr Donnerstag 08:00 bis 18:00 UhrFreitag 08:00 bis 12:00 Uhr
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