Wie ist man versichert wenn man in der Elternzeit ist? Bestehen Unterschiede wenn man vorher privat versichert war und welche? Wo wird das Baby versichert?
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Krankenversicherung und gesetzlich Versicherte
Wenn man vorher in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert war, bleibt die Versicherung auch während der Elternzeit bestehen. Während der Elternzeit müssen dann keine Beträge gezahlt werden. Etwas anderes ist es wenn man vorher privat versichert war.
Krankenversicherung und privat Versicherte
Auch hierbei bleibt der Versicherungsschutz bestehen aber im Gegensatz zu gesetzlich Versicherten müssen Beiträge gezahlt werden. Nicht nur die eigenen Beiträge müssen gezahlt werden, nun ist kein Arbeitgeber mehr verpflichtet während der Jobpause den Arbeitgeberanteil zu zahlen. Der Versicherte muss nun beide Beitragsanteile aus seiner Tasche bezahlen.
Auch die kostenlose Familienversicherung über den Partner in der gesetzlichen Krankenkasse ist so nicht möglich.
Und wo wird das Baby versichert?
Wenn für beide Elternteile bei einer gesetzlichen Versicherung Versicherungsschutz bestand können die Eltern frei wählen bei welcher KV das Kind nun kostenlos versichert werden soll. Bisher freiwillig gesetzlich Versicherte können aber, wenn sie verheiratet sind, eventuell in die beitragsfreie Familienversicherung wechseln, wenn sie dafür die übrigen Voraussetzungen erfüllen.
Dies sieht wieder anders aus wenn ein Partner in einer privaten Versicherung versichert war. Nun richtet sich die Versicherung des Kindes nach dem Bruttogehalt des Privatversicherten. Wenn das Einkommen monatlich über 3.975 € (Versicherungspflichtgrenze) liegt und höher als das Einkommen des Ehepartners ist, muss auch das Kind privat Krankenversichert werden.
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